Die Flughafen Zürich AG hat die Plangenehmigungsgesuche für die Verlängerungen der Pisten 28 und 32 eingereicht. Die Unterlagen liegen vom 1. bis 30. Juni 2026 öffentlich auf. Damit erreicht das Infrastrukturprojekt eine weitere wichtige Phase im Bewilligungsverfahren.
Die Zürcher Stimmbevölkerung hatte den Pistenverlängerungen bereits im März 2024 zugestimmt. Ziel der Projekte ist es, die Sicherheitsmargen im Flugbetrieb zu erhöhen und die Stabilität des Betriebs bei unterschiedlichen Wetterlagen zu verbessern. Grundlage dafür bildet eine Sicherheitsanalyse aus dem Jahr 2012, in der die Verlängerung der beiden Pisten als zentrale Massnahme identifiziert wurde.
Die Verlängerung der Piste 28 um 400 Meter nach Westen soll längere Bremswege ermöglichen und die wetterbedingte Verfügbarkeit des Ostkonzepts verbessern. Dadurch sollen Verspätungen sowie Abend- und Nachtlärm reduziert werden.
Die Piste 32 wird um 280 Meter nach Norden verlängert. Künftig sollen dadurch praktisch alle schweren Langstreckenflugzeuge direkt von dieser Piste starten können. Das soll Pistenkreuzungen reduzieren sowie Sicherheit und Pünktlichkeit verbessern.
Die beiden Projekte unterscheiden sich deutlich im Aufwand. Während die Arbeiten an der Piste 32 innerhalb des bestehenden Flughafenperimeters erfolgen und rund zwei Jahre dauern sollen, ist die Verlängerung der Piste 28 deutlich komplexer. Dort sind unter anderem die Umlegung der Glatt sowie Anpassungen an der Verkehrs- und Werkleitungsinfrastruktur erforderlich. Die Bauzeit wird auf sieben bis acht Jahre geschätzt.
Im Zuge der Arbeiten wird die Glatt offengelegt und renaturiert. Der Flusslauf verlängert sich von rund einem auf 1,4 Kilometer, zudem entstehen neue Riedwiesen sowie zusätzliche Wege und eine Brücke für den Langsamverkehr.
Der Baustart für beide Projekte ist frühestens ab 2030 vorgesehen und hängt vom weiteren Verlauf der Bewilligungsverfahren ab.
