Die Flughafen Zürich AG hat beim Bundesamt für Zivilluftfahrt ein Gesuch um Erhöhung der Lärmzuschläge insbesondere in den sensiblen Nachtstunden sowie eine Neueinteilung der Lärmklassen eingereicht. Das ist eine von mehreren Massnahmen, um die Verspätungssituation am Flughafen Zürich zu verbessern.
Da die Lärmimmissionen gemäss Lärmschutz-Verordnung des Bundes in der Nacht teilweise zu hoch sind, muss die Flughafen Zürich AG Massnahmen ergreifen. Eine davon ist die Erhöhung der Lärmzuschläge in den Nachtstunden als Lenkungsmassnahme, damit möglichst pünktlich und mit möglichst leisen Flugzeugen geflogen wird.
Die Flughafen Zürich AG hat daher im Dezember 2024 einen Antrag für die Anpassung der Lärmgebühren beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) eingereicht. Die Anhörung des BAZL startet heute und dauert bis zum 10. Februar 2025.
Überarbeitung Lärmklassen und Erhöhung der Tageslärmgebühren
Die letzte Neuberechnung des Lärmgebührenmodells liegt mehr als zehn Jahre zurück. Deshalb erfolgt unter Berücksichtigung der technologischen Entwicklung eine Neueinteilung der Flugzeugtypen anhand der Lärmmessdaten 2023 in fünf Lärmklassen.
Neben der Neueinteilung der Lärmklassen soll auch eine Erhöhung der Lärmzuschläge für Starts nach 23:00 Uhr sowie eine zusätzliche Gebührenstufe für Starts ab 23:15 Uhr eingeführt werden. Damit soll Anreiz geschaffen werden, dass im Verspätungsfall möglichst rasch gestartet wird. Auch die Zuschläge für Landungen zwischen 23:15 Uhr und 23:30 Uhr sollen erhöht werden. Bis 23:30 Uhr gilt am Flughafen Zürich ein bewilligungsfreier Verspätungsabbau.
Nebst den Lärmzuschlägen in der Nacht werden auch die Tageslärmgebühren angemessen erhöht. Ziel ist eine Förderung der Flugzeugflottenerneuerung durch die Fluggesellschaften. Im Vordergrund steht die Ablösung der Kurz- und Mittelstreckenflotten (A320-Familie). Damit sollen Anreize zur Anschaffung der A320neo geschaffen werden.
Die Erhöhung der im internationalen Vergleich bereits hohen Lärmzuschläge für laute Flugzeuge in Zürich entspricht auch dem SIL-Objektblatt, das derzeit in der Vernehmlassung ist. Dieses sieht längerfristig sogar eine Verdreifachung der heutigen Lärmzuschläge für Starts nach 23:00 Uhr vor.
Bundesamt für Zivilluftfahrt entscheidet
Da es sich beim Antrag der Flughafen Zürich AG, die Lärmgebühren zu erhöhen, um eine Sanierungsmassnahme nach Art. 16 des Umweltschutzgesetzes handelt, werden die Lärmgebühren nicht im regulären Verfahren festgelegt. Stattdessen wird das BAZL über den Antrag der Flughafen Zürich AG entscheiden. Anschliessend sollen die Lärmgebühren als fixer Bestandteil in das reguläre Verfahren zur Anpassung der übrigen Flughafengebühren des Flughafens Zürich einfliessen. Dieses soll ab April 2025 starten.
Bundesauftrag und Lärmschutz
Die Flughafen Zürich AG hat einen Auftrag des Bundes – eine Konzession –, um die Schweiz durch möglichst gute Direktverbindungen mit der Welt zu vernetzen. Mit rund 200 Direktverbindungen ist die Schweiz heute sehr gut an die Welt angeschlossen. Gleichzeitig hat der Flughafen Zürich die restriktivsten Rahmenbedingungen vergleichbarer Flughäfen. Die Flughafen Zürich AG setzt sich durch die Erhöhung der Lärmgebühren für eine Verbesserung der Pünktlichkeit und die Anschaffung von lärmeffizienten Flugzeugtypen ein.
Massnahmen mit grosser Hebelwirkung blockiert
Weitere Massnahmen, die der Flughafen Zürich nebst der Lärmgebührenerhöhung zur Reduktion von Verspätungen umsetzen will, sind beispielsweise der «Straight 16» – der Start auf der Piste 16 geradeaus tagsüber bei Bise – oder die Entflechtung der Abflugroute Piste 28. Diese beiden Massnahmen sind jedoch in den Betriebsreglementsverfahren blockiert, was ärgerlich ist. Dass nun das SIL-Objektblatt öffentlich aufliegt, ist erfreulich, damit die Verfahren vorangetrieben werden können.