Flughafen Zürich hebt Flüssigkeitsobergrenze dank neuer CT-Scanner an

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Die neuen Scanner – Foto: Flughafen Zürich

Der Flughafen Zürich führt ab dem 26. Juni 2026 eine neue Regelung für lokalabfliegende Passagiere ein. Nach der Sicherheitskontrolle im Sicherheitskontrollgebäude dürfen Flüssigkeiten künftig in Behältern mit bis zu zwei Litern Fassungsvermögen im Handgepäck mitgeführt werden.

Möglich wird dies durch die vollständige Umrüstung aller 26 Kontrolllinien auf moderne CT-Scanner. Die Geräte ermöglichen eine dreidimensionale Analyse des Handgepäcks und können Flüssigkeiten sowie elektronische Geräte zuverlässig kontrollieren. Passagiere müssen daher weder Flüssigkeiten noch Laptops und andere elektronische Geräte aus dem Gepäck nehmen. Auch die bisher vorgeschriebenen transparenten Flüssigkeitsbeutel entfallen.


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Die Anpassung ist Teil eines Modernisierungsprojekts, das Ende 2025 begonnen hat und nun abgeschlossen wird. Ziel ist es, die Sicherheitskontrollen effizienter zu gestalten und den Passagierkomfort zu erhöhen.

Von der neuen Regelung profitieren ausschließlich lokalabfliegende Reisende. Für Transferpassagiere sowie Kontrollbereiche ohne CT-Technologie gelten weiterhin die bisherigen Bestimmungen mit Flüssigkeitsbehältern von maximal 100 Millilitern in einem transparenten Ein-Liter-Beutel.

Der Flughafen weist zudem darauf hin, dass doppelwandige Flaschen nur leer transportiert werden dürfen und analoge Fotofilme bei Bedarf separat kontrolliert werden sollten.

Quelle: PM Flughafen Zürich/KI

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