Flughafen Paderborn/Lippstadt darf seine verlängerte Start- und Landebahn in Betrieb nehmen

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Foto: Bildarchiv Flughafen PAD

Wie mehrere Medien berichten, hat das OVG in Münster am Freitag entschieden, dass der Flughafen Paderborn/Lippstadt seine verlängerte Start- und Landesbahn in Betrieb nehmen darf. Anwohner hatten gegen den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Münster für die Bahnverlängerung geklagt. Sie befürchten einen Lärmanstieg. Die verlängerte Bahn ist bereits seit 2009 fertiggestellt. Sie war aber bislang noch nicht für den Flugbetrieb freigegeben. Das OVG ließ keine Revision zu. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Es kann noch Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden. -DW


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