Flughafen London-Heathrow geschlossen: Das sind die Fluggastrechte

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Der Londoner Großflughafen Heathrow ist in der Nacht von Donnerstag auf Freitag wegen eines Stromausfalls geschlossen worden. Bis Freitag 23:59 Uhr bleibt der Airport geschlossen. Ein Brand in einem benachbarten Umspannwerk hatte den Stromausfall verursacht. Als größter Flughafen Europas hat diese Schließung erhebliche Auswirkungen auf den internationalen Flugverkehr haben – mindestens 1.350 Flüge und etwa 145.000 Passagiere sind von der Schließung betroffen.

Nina Staub, Fluggastrechtexpertin bei AirHelp (dem Fluggastrechte-Portal), erklärt, welche Rechte betroffene Passagiere nun haben:

„Allein im Jahr 2024 sind mehr als 42,8 Millionen Passagiere vom Flughafen Heathrow in London abflogen. Er ist der verkehrsreichste Flughafen Europas und der fünftgrößte der Welt. Die heutige Schließung wird sich auf viele andere Flüge auf dem gesamten Kontinent auswirken, da zahlreiche Flüge auf andere Flughäfen umgeleitet werden müssen. Auch an Deutschlands größtem Flughafen in Frankfurt beispielsweise werden wohl einige Flüge annulliert werden. Es ist davon auszugehen, dass Passagiere auch in den kommenden Tagen noch mit erheblichen Störungen rechnen müssen.

Da der Stromausfall außerhalb des Einflussbereiches des Flughafens und der Fluggesellschaften liegt, haben betroffene Passagiere leider keinen Anspruch auf eine Entschädigung gemäß der Europäischen Fluggastrechteverordnung. Das heißt, für gestrichene oder stark verspätete Flüge steht ihnen keine Entschädigungszahlung in Höhe von bis zu 600 Euro pro Person zu.”

Passagiere haben Anspruch auf Ersatzleistungen
„Trotzdem steht betroffenen Fluggäste eine alternative Beförderung oder eine vollständige Erstattung des Flugpreises zu. In der Regel bieten die Fluggesellschaften eine Umbuchung auf einen alternativen Flug an. Wird die Fluggesellschaft nicht von sich aus tätig oder kann sie keine geeignete alternative Beförderung anbieten, können die betroffenen Fluggäste selbst eine Alternative suchen und die Kosten der Fluggesellschaft in Rechnung stellen. Um die Erstattung ihrer Kosten zu gewährleisten, sollten betroffene Passagiere eventuelle Umbuchungen auf Bus, Bahn oder andere Flüge jedoch keinesfalls ohne Absprache mit der Airline durchführen.

Ab einer Verspätung von mehr als fünf Stunden oder einer Beförderung zu einem späteren Zeitpunkt ist die Airline zudem dazu verpflichtet, den vollen Ticketpreis zu erstatten. Bei Verspätungen von über zwei Stunden muss die ausführende Airline den Passagieren am Flughafen Mahlzeiten und Getränke bereitstellen. Zudem müssen zwei Telefonate oder Versendung von zwei E-Mails ermöglicht werden. Bei Bedarf müssen die Airlines auch eine Unterkunft bereitstellen und die Beförderung dorthin ermöglichen. Es wird in jedem Fall angeraten, diese Versorgungsleistung bei der Fluggesellschaft einzufordern. Wir raten allen Fluggästen, jede Quittung aufzubewahren, um von den Fluggesellschaften eine Rückerstattung der Kosten für Essen, Erfrischungen, Ersatzreisen und Unterbringung erhalten zu können.”

Quelle: PM AirHelp

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