Flughafen Leipzig/Halle: Gericht entscheidet für Nachtflüge – Airport erfreut

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Leipzig / Halle Airport – Foto: Bildarchiv Leipzig / Halle Airport

Die Mitteldeutsche Flughafen AG begrüßt den heutigen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts zur Betriebsgenehmigung des Flughafens Leipzig/Halle, welcher eine 24-Stunden-Genehmigung für Frachtflüge umfasst. Die Klage eines Anwohners, der ein Nachtflugverbot durchsetzen wollte, wurde heute abgewiesen.

Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt damit sowohl die in den Planfeststellungsbeschlüssen des Regierungspräsidiums Leipzig (seit 1. Dezember 2012 Landesdirektion Sachsen) getroffenen Regelungen für den Betrieb des Flughafens als auch die umfassenden Schallschutzmaßnahmen vor nächtlichem Fluglärm.

Bereits am 24. April 2008 hatte das Bundesverwaltungsgericht Klagen gegen die Nachtflugregelungen für den Flughafen Leipzig/Halle abgewiesen. Am 4. November 2009 wies auch das Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerden ab, welche sich gegen die Nachtflugregelungen am Flughafen Leipzig/Halle richteten.

„Die heutige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts gibt dem Flughafen, seinen Anwohnern und unseren Kunden langfristig Rechts- und Planungssicherheit. Selbstverständlich werden wir auch weiter mit Nachdruck an der Umsetzung aller Festlegungen zum Schallschutz arbeiten, in die unser Unternehmen bereits über 140 Millionen Euro investiert hat“, erklärt Johannes Jähn, Sprecher des Vorstandes der Mitteldeutschen Flughafen AG und Geschäftsführer der Flughafen Leipzig/Halle GmbH.

Schallschutzmaßnahmen des Flughafens Leipzig/Halle
Für den Flughafen Leipzig/Halle hat der Schutz seiner Anrainer vor nächtlichem Fluglärm einen hohen Stellenwert. Bis zum jetzigen Zeitpunkt investierte der Airport mehr als 140 Millionen Euro in Lärmschutzmaßnahmen im Nachtschutzgebiet, innerhalb dessen der Flughafen passive Schallschutzmaßnahmen realisieren muss. Basierend auf einer lärmmedizinischen Langzeituntersuchung zählen hierzu – neben den aktiven Schallschutzmaßnahmen – der Einbau von schallgedämmten Lüftern in Schlaf- und Kinderzimmern, der Einbau von Schallschutzfenstern oder Dämmmaßnahmen an Rollladenkästen sowie Dächern. Hierfür wird jedes Gebäude innerhalb des rund 45 km langen und bis zu sechs Kilometer breiten Nachtschutzgebietes rund um den Flughafen, für das ein Antrag auf Schallschutz gestellt wurde, individuell durch unabhängige Gutachter geprüft und der entsprechende Schallschutz dimensioniert. Mit einer Fläche von 256 Quadratkilometern ist das Schutzgebiet mehr als dreimal so groß wie die nach den Maßgaben des 2007 novellierten Fluglärmgesetzes festgesetzte Schutzzone.

Regelmäßige Überprüfung der Nachtschutzkriterien
Gemäß den Bestimmungen des Planfeststellungsbeschlusses erfolgen seit dem Frühjahr 2009 Überprüfungsberechnungen des Nachtschutzgebietes. Diese sind bis 2016 jährlich, dann alle drei Jahre, durchzuführen. Ziel der kontinuierlichen Überprüfung ist es, zu ermitteln, ob sich zwischen dem prognostizierten und dem tatsächlichen Lärmaufkommen Differenzen ergeben. Ist dies der Fall, muss der passive Schallschutz angepasst werden.

Im Ergebnis der ersten turnusmäßigen Überprüfung wurde durch die jetzige Landesdirektion Sachsen 2009 das bis dato planfestgestellte Nachtschutzgebiet um rund 44 Quadratkilometer erweitert. Dies führte dazu, dass sich die Zahl der Anspruchsberechtigten auf baulichen Schallschutz weiter erhöhte. Im Rahmen einer Meistbegünstigungsregelung wurde dabei das Nachtschutzgebiet im nördlichen Teil des Flughafens nicht verkleinert.

Auch die Überprüfungsberechnung des Jahres 2015 anhand der Daten des Jahres 2014 ergab, dass keine weiteren Schutzauflagen durch die Flughafen Leipzig/Halle GmbH zu erfüllen sind.

Quelle: PM Mitteldeutsche Flughafen AG