Flughafen Köln/Bonn: Neuer Tarifvertrag für den Bodenverkehrsdienst

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Foto: Flughafen Köln/Bonn – Foto: Simon Pannock / airportzentrale.de

Die Flughafen Köln/Bonn GmbH hat sich mit der Gewerkschaft ver.di und dem Kommunalen Arbeitgeberverband NRW (KAV) auf eine Änderung des derzeit gültigen Tarifvertrages für die Bodenverkehrsdienste (BVD) verständigt. Die Beteiligten haben damit gemeinsam einen weiteren Schritt auf dem Weg zu einem wettbewerbsfähigen BVD gemacht. Der neu gefasste Tarifvertrag enthält eine neue Entgelttabelle für un- und angelernte Beschäftigte mit geringeren Einstiegsgehältern. Sie soll insbesondere für Neueinstellungen gelten. Außerdem besteht für den BVD ein Ausgründungsverbot.

Der neu gefasste Tarifvertrag läuft mindestens bis zum 31.12.2023. Bis dahin sind betriebsbedingte Kündigungen beim BVD ausgeschlossen. Um die wirtschaftliche Situation bei den Bodenverkehrsdiensten über dieses Datum hinaus nachhaltig zu verbessern, sollen im Jahr 2023 weitere Gespräche geführt werden. Sollte es auf Bundesebene eine Einigung auf einen allgemeinverbindlichen Branchentarifvertrag für Bodenverkehrsdienste geben, so besteht ein Sonderkündigungsrecht.

Der BVD, der mit dem Gepäckdienst rund 800 Mitarbeiter umfasst, steht unter großem Wettbewerbsdruck. Der Markt ist seit vielen Jahren liberalisiert und offen für private Anbieter. Europaweit bieten auch Fremdfirmen BVD-Leistungen an Flughäfen an. Am Köln Bonn Airport ist ein weiterer privater Dienstleister tätig. Dieser kann Leistungen zu deutlich günstigeren Konditionen verkaufen, weil die Personalkosten in etwa um dreißig Prozent niedriger sind. Der flughafeneigene BVD ist aufgrund seiner Tarifstruktur (TVöD) nicht wettbewerbsfähig und macht seit Jahren hohe Verluste.

Quelle: PM Flughafen Köln/Bonn