Flughafen Hamburg: Piste muss 4 Wochen gesperrt werden

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Foto: Simon Pannock

Das Start- und Landebahnsystem am Hamburg Airport ist zum Teil schon über 60 Jahre alt. Um stets einen guten Zustand und die Sicherheit im Flughafenbetrieb zu gewährleisten, ist in regelmäßigen Zeitabständen eine großflächige Erneuerung der obersten Deckschicht notwendig – ähnlich wie im Straßenbau. Diese Maßnahme wird Hamburg Airport im Jahr 2023 an beiden Pisten umsetzen müssen. Da diese Arbeiten nicht im laufenden Betrieb vorgenommen werden können, sind hierfür Sperrzeiten von jeweils 28 Tagen pro Bahn erforderlich. Die erste Bahnsperrung wird voraussichtlich vom 31. Mai bis 28. Juni 2023 stattfinden. Gesperrt wird die Piste 05/23 (Niendorf/Langenhorn) – das heißt, alle Flüge starten und landen in dieser Zeit über Norderstedt und Alsterdorf.

„Wie zum Beispiel auch im Straßenbau üblich, muss bei unseren Start- und Landebahnen in bestimmten Zeitabständen die oberste Deckschicht erneuert werden. So bleiben die Pisten sicher nutzbar für den Flugbetrieb – das hat oberste Priorität am Flughafen Hamburg“, erklärt Martin Borstelmann, Projektleiter Tiefbau am Hamburg Airport. „Bei der Planung gibt es vieles zu beachten: Zum Beispiel ist uns wichtig, dass die Termine außerhalb der Ferienzeiten liegen – das ist auch im Interesse der Anwohnerinnen und Anwohner. Zum anderen werden ausnahmsweise auch Nachtarbeiten notwendig sein, wenn beispielsweise am Pistenkreuz gearbeitet wird. Dieses können wir tagsüber nicht sperren.“

Ausnahmegenehmigung für Nachtarbeiten erteilt
Bei der Erneuerung der oberen Deckschicht sind auch Arbeiten am Pistenkreuz, also der Schnittstelle beider Start- und Landebahnen, notwendig. Diese müssen nachts stattfinden, damit während der regulären Betriebszeiten (6 bis 23 Uhr) stets eine Piste für den Flugbetrieb zur Verfügung steht. Dabei kann es zeitweise zu einem erhöhten Geräuschpegel kommen, insbesondere im Zusammenhang mit der Erneuerung von Asphaltbelägen. Für die Nachtarbeiten liegt eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörde vor, die unter anderem klare Vorgaben zu den erlaubten Arbeiten und zum Lärmschutz beinhaltet. Insgesamt umfasst die erteilte Ausnahmegenehmigung Nachtarbeiten in folgenden Zeiträumen im Juni:

  • 04. Juni 2023, 21:00 Uhr bis 12. Juni 2023, 06:00 Uhr
  • 17. Juni 2023, 21:00 Uhr bis 19. Juni 2023, 06:00 Uhr
  • 26. Juni 2023, 21:00 Uhr bis 28. Juni 2023, 06:00 Uhr

Ausblick: Die zweite 28-tägige Sperrung folgt im September
Die Erneuerung der obersten Deckschicht der Start- und Landebahn 15/33 (Norderstedt/Alsterdorf) wird voraussichtlich vom 30. August bis 27. September 2023 erfolgen. In diesem Zeitraum starten und landen dann alle Flüge über Niendorf und Langenhorn. Wenn die oberste Deckschicht fertig erneuert ist, werden in den Folgejahren voraussichtlich weniger kurzfristige Erhaltungsmaßnahmen an den Start- und Landebahnen erforderlich sein.

Weitere Sperrzeit für notwendige Erhaltungsmaßnahmen
Zusätzlich zur großflächigen Erneuerung der obersten Deckschicht sind in diesem Jahr weitere Erhaltungsmaßnahmen an den Start- und Landebahnen notwendig. Dafür wird dreimal jeweils eine Piste für fünf Tage gesperrt. Zwei dieser Sperrblöcke konnten in diesem Jahr bereits planmäßig abgeschlossen werden. Der dritte folgt direkt auf die vierwöchige Pistensperrung: Voraussichtlich vom 3. bis 7. Juli 2023 wird die Start- und Landebahn 15/33 (Norderstedt/Alsterdorf) gesperrt. Alle Flüge starten und landen dann über Niendorf und Langenhorn. Auch in dieser 5-Tage-Sperrung werden Nachtarbeiten notwendig sein, die ebenfalls von der vorliegenden Ausnahmegenehmigung der Behörde abgedeckt sind.

EASA-Vorgaben erfordern regelmäßiges Monitoring
Die EASA (European Union Aviation Safety Agency) hat vor einiger Zeit ihre Sicherheitsanforderungen an die Start- und Landebahnen von Flughäfen konkretisiert und erhöht. Erforderlich sind die engmaschigere Beobachtung und eine höhere Reaktionsgeschwindigkeit bei festgestellten Mängeln. Wie im vergangenen Jahr sind aus diesem Grund weitere Tagessperrungen notwendig, die unter anderem für wichtige Arbeiten an der elektrischen Infrastruktur (z.B. an der Beleuchtung des Start- und Landebahnsystems) genutzt werden. Die Arbeiten werden jeweils kurzfristig terminiert – je nach Witterung und Notwendigkeit – und auf der Internetseite von Hamburg Airport bekanntgegeben.

Quelle: PM Flughafen Hamburg