Flughafen Düsseldorf, ADV und BDL wollen ein zukunftsorientiertes Luftverkehrskonzept für Nordrhein-Westfalen

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Foto: Judith Pannock

Der Flughafen Düsseldorf hat sich am Dienstag im Landtag Nordrhein-Westfalen für die rasche Formulierung eines zukunftsorientierten Luftverkehrskonzeptes NRW ausgesprochen. Im Rahmen einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr unterstrich der Sprecher der Flughafengeschäftsführung, Dr. Ludger Dohm, als geladener Sachverständiger die Notwendigkeit einer funktionierenden Flughafenlandschaft und die führende Rolle des Düsseldorfer Airports als „Tor NRWs zur Welt“. Gleichzeitig betonte er die Wichtigkeit eines leistungsfähigen Drehkreuzflughafens mit guten Langstreckenverbindungen in die weltweiten Wachstumsräume inmitten der größten Metropolregion Europas als Teil einer dezentralen NRW-Flughafenlandschaft.

„Luftfahrtnationen sind Wachstumsnationen. Das gilt auch für Bundesländer. Daher muss die Infrastrukturplanung für Nordrhein-Westfalen zwingend Antworten darauf geben, wie das bevölkerungsreichste deutsche Bundesland das wachsende Mobilitätsaufkommen der Bevölkerung in Zukunft decken will“, erklärte Dohm. „NRW braucht eine leistungsfähige Luftverkehrsinfrastruktur, die bereits heute an morgen denkt. Ohne diese würde es sonst in unserer globalisierten Welt von den Verkehrsströmen abgeschnitten.“ Schließlich werde das Passagieraufkommen an den deutschen Flughäfen bis zum Jahr 2030 um erwartete 65 Prozent wachsen. Hierauf müsse sich der Flughafen Düsseldorf einstellen dürfen. Die beantragte Kapazitätsausweitung am Standort Düsseldorf um langfristig 16 Prozent unter Wahrung des Angerlandvergleichs könne hier einen wichtigen Beitrag leisten, ohne dass neue Infrastruktur geschaffen werden müsse oder öffentliche Gelder benötigt würden, führte Dohm weiter aus. „Ein neues Luftverkehrskonzept des Landes muss die Stärken stärken, muss die Interessen der Anwohner und die Mobilitätsinteressen der Gesellschaft gegeneinander abwägen und darf bei den Rahmenbedingungen nicht zu einer weiteren Benachteiligung der Branche im weltweiten Wettbewerb führen. Unser Vorhaben kommt ohne öffentliche Steuergelder aus und verbessert NRWs Standortqualität somit zum Nulltarif.“

Einer regulativen Lenkung der Luftverkehrsströme durch politische Vorgaben erteilte Dohm eine Absage: „Diese Vorstellung geht an der Realität einer global operierenden Branche vorbei. Luftverkehr lässt sich nicht landespolitisch reglementieren. Fluggesellschaften können auf Basis weltweit geltender Regelungen eigenständig entscheiden, welchen Flughafen sie anfliegen möchten und für welche Art Verkehr sie die ihr zugeteilten Start- und Landerechte nutzen möchten. Zudem ziehen sich die Fluggesellschaften seit Jahren aus der Fläche zurück und konzentrieren ihren Verkehr aus Effizienz- und operativen Gründen an wenigen Standorten.“

Der BDL legte seine Stellungnahme zu den Plänen einer Luftverkehrskonzeption für NRW vor. Darin heißt es:

Mit einem Luftverkehrskonzept ergibt sich die Chance, den Luftverkehrsstandort Deutschland wieder international wettbewerbsfähiger zu machen und ihn für die wachsenden Herausforderungen nachhaltig zu stärken. NRW muss dabei eine wichtige Rolle spielen.

Es sei das Ziel der Luftverkehrspolitik, Mobilität bedarfsgerecht anzubieten und dabei Lärm und Klimaemissionen zu begrenzen. „Hierzu bedarf es erheblicher Investitionen zur Beschaffung energieeffizienter und lärmreduzierter Flugzeuge“, erklärte  Matthias von Randow, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL).

„Voraussetzung für Investitionskraft und eine nachhaltige Wettbewerbsstärke ist aber die Abschaffung der vom Gesetzgeber selbst verursachten Wettbewerbsverzerrungen. Belastungen durch deutsche und europäische Alleingänge in der Gesetzgebung benachteiligen massiv die deutsche Luftverkehrswirtschaft, die in einem harten internationalen Wettbewerb steht“, so von Randow weiter.

Während andere europäische Staaten, die USA oder die Staaten des Mittleren Osten Ihre Luftverkehrswirtschaft förderten, belege der deutsche Staat die Unternehmen mit Sonderlasten, die es in den Wettbewerbsländern so nicht gebe. Der BDL-Hauptgeschäftsführer nannte als besonders gravierende Beispiele die Regeln für Luftsicherheitskosten, die Kosten für die Flugsicherung und die Luftverkehrssteuer.

–        Die Kosten für die staatlichen Luftsicherheitskontrollen an den Flughäfen müssten in Deutschland vollständig von den Unternehmen getragen werden, woanders trage diese im Wesentlichen der Staat.

–        Bei der Deutschen Flugsicherung stelle der Staat flugsicherungsfremde Kosten, wie etwa die Pensionslasten, den Nutzern in Rechnung, wohingegen im Ausland dies der Staat selber trage.

–        Und schließlich habe die Bundesregierung in einem nationalen Alleingang eine Luftverkehrssteuer eingeführt, was zu massiven Wettbewerbsverzerrungen geführt habe.
Hier müssten unverzüglich Korrekturen vorgenommen werden, damit der Luftverkehrsstandort Deutschland in seiner Wettbewerbsfähigkeit wieder gestärkt werde.

Ähnlich äußerte sich der Flughafenverband ADV:

Ein zukunftsweisendes Landesluftverkehrskonzept NRW mit einem klaren Bekenntnis zu den sechs internationalen Verkehrsflughäfen Dortmund, Düsseldorf, Köln-Bonn, Münster-Osnabrück, Paderborn-Lippstadt und Weeze-Niederrhein ist aus Sicht des Flughafenverbandes das Gebot der Stunde. NRW muss sich mit seinen sechs gut im Markt positionierten Flughäfen auch weiterhin den Zugang zu den europäischen und weltweiten Verkehrsströmen absichern.

„NRW hat alle Chancen die Ampeln auf Grün zu stellen. Dazu gehört auch der Mut für unverzichtbare politische Weichenstellungen, wie die dringend gebotene Kapazitätserweiterung am Düsseldorfer Flughafen“, betont ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel. Der Flughafenverband ADV ist als Sachverständiger zur öffentlichen Anhörung am 31. Mai 2016 in den Ausschuss für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des nordrhein-westfälischen Landtags geladen. Der Fachverband hat dazu auch eine Stellungnahme abgegeben.

„In den zurückliegenden Jahrzehnten haben sich die sechs NRW-Flughäfen erfolgreich im Markt etabliert. Zusammen werden sowohl im Passage- als auch im Luftfrachtverkehr alle wichtigen Marktsegmente bedient. Kannibalisierungen zwischen den Flughäfen treten nicht auf. Vielmehr stehen die sechs Standorte in einem gesunden Wettbewerb untereinander. Wirtschaft, Tourismus sowie Privat- wie Geschäftsreisende profitieren von den leistungsfähigen NRW-Flughäfen“, so Beisel. Gleichzeitig erteilt der Verbandschef allen Versuchen einer politisch motivierten Verkehrsverlagerung zwischen den Flughäfen eine klare Absage: „Der Markt ist das einzig richtige Korrektiv. Eine Verkehrssteuerung durch die Politik ist ein Aberglaube der Unkundigen.“

Die Zahl der von Flughäfen in NRW startenden und landenden Passagiere (38 Mio. in 2015) hebt das Land in die Spitzengruppe der innerdeutschen Flughäfen und zeigt einen stabilen Wachstumstrend. Neben dem Personen- ist auch der Warenverkehr (Cargo) in NRW sehr bedeutsam und konzentriert sich vornehmlich auf den Flughafen Köln-Bonn (830.000 Tonnen in 2015).

Der Flughafenverband ADV fordert in seiner Stellungnahme für die Anhörung u.a.:

– Bedarfsgerechte Kapazitätsentwicklungen entsprechend der vorhandenen Nachfrage von Airlines und Passagieren.

– Verzicht auf künstliche Restriktionen in der Flughafenentwicklung, wie beispielsweise durch die nicht nachvollziehbare LEP-Kategorisierung der NRW-Flughäfen.

– Wettbewerbsfähige Betriebszeiten in der Nacht und an den Tagesrandzeiten.

– Planungssicherheit durch langfristige Betriebsgenehmigungen.

– Sicherstellung neuer Verkehrsrechte für internationale Airlines, die NRW eine weltweite Vernetzung bringen.

– Zurücknahme bzw. Reduzierung der hausgemachten Benachteiligungen durch die Politik wie die wettbewerbsverzerrende Luftverkehrsteuer und überhöhte Luftsicherheitskosten.

– Förderung der Intermodalität zwischen den Verkehrsträgern.

– Anerkennung der Leistungen der Flughäfen und der Branche beim Umwelt- und Lärmschutz.

Die Flughafeninfrastruktur in NRW benötigt nach Auffassung des Flughafenverbandes ADV ausreichend Kapazitäten und eine marktgerechte Entwicklung aller Standorte, um sich im europa- und weltweiten Wettbewerb zu behaupten. „Weitere Restriktionen an den Flughäfen sind nicht hinnehmbar. Die nordrhein-westfälischen Flughäfen sind Garant für Wachstum und Arbeitsplätze. Eine mobile Gesellschaft und ein polyzentrisches Bundesland brauchen ein zukunftsweisendes Luftverkehrskonzept, um den Wohlstand der NRW-Regionen zu erhalten und zu fördern“, so Ralph Beisel abschließend.

Hintergrund: Die derzeit gültige „NRW-Luftverkehrskonzeption 2010“ stammt aus dem Jahr 2000. Seitdem hat der Luftverkehrsmarkt im Sog der Globalisierung und der Entwicklung der Bevölkerung hin zu einer Mobilitätsgesellschaft eine damals nicht absehbare dynamische Entwicklung durchlaufen. Insofern sind viele der zu Grunde liegenden Rahmendaten inzwischen überholt. Eine lenkende Wirkung lässt sich auf dieser Basis nicht mehr erzielen. Die Landesregierung hat stets betont, zunächst das Luftverkehrskonzept des Bundes abzuwarten. Dieses befindet sich mittlerweile in der finalen Bearbeitungsphase.

Quelle: PM Flughafen Düsseldorf, ADV, BDL