Flughafen Dortmund ist nicht landesbedeutsam – Airport-Chef vom Landesentwicklungsplan enttäuscht

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Foto: Simon Pannock

Gestern hat die Landesregierung NRW einen neuen Landesentwicklungsplan beschlossen. Im Vergleich zu der Fassung des zweiten Entwurfs sind keine Änderungen bei der Einstufung der sechs internationalen Verkehrsflughäfen in NRW vorgenommen worden. Ebenso wurden die unterschiedlichen Entwicklungsperspektiven beibehalten. Dazu nimmt der Geschäftsführer der Flughafen Dortmund GmbH, Udo Mager, wie folgt Stellung:

„Die Kabinettsentscheidung ist enttäuschend und nicht nachvollziehbar. Sie ignoriert die vielen guten Argumente, die nicht nur vom Flughafen in das Anhörungsverfahren eingebracht worden sind. Der Rat der Stadt Dortmund, die Wirtschaftskammern der Region, der Regionalrat Arnsberg, die Verbandsversammlung des RVR und Verbände haben unsere Position unterstützt – vergebens. Nun ist der Landtag am Zuge, dessen Zustimmung für die Rechtsverordnung benötigt wird. Ich appelliere daher an die Abgeordneten, die Parlamentsbefassung zu nutzen, um die Kategorisierung der Flughäfen über den LEP aufzugeben, zumindest aber allen eine identische bedarfsgerechte Entwicklung zu sichern.

In der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr am 31. Mai 2016 zur Luftverkehrskonzeption NRW wurde die Notwendigkeit eines Luftverkehrskonzeptes für NRW eindrucksvoll belegt. Ebenso unumstritten war die Tatsache, dass die bestehende Luftverkehrskonzeption 2010 aus dem Jahr 2000 überholt ist. Dennoch soll nun mit der Neufassung des LEP ein Weg beschritten werden, der diese Fakten ausblendet und Festlegungen trifft, die in ein (fortgeschriebenes) Luftverkehrskonzept gehören würden. Ohne Not werden jetzt – auf veralteten Daten beruhend – Flughafenkategorien definiert und den Airports in Abhängigkeit von der Einstufung unterschiedliche Entwicklungsperspektiven eröffnet.

Sinnvoller und einer sachgerechten Verfahrenslogik folgend, wäre allerdings nach wie vor eine Korrektur der Schrittfolge. Die Staatskanzlei stellt selbst fest, dass ein NRW-Luftverkehrskonzept erst dann erarbeitet werden könne, wenn das des Bundes vorläge. Damit ist aber nicht vor dem vierten Quartal 2016 zu rechnen. Vernünftig erscheint es, nach der Verabschiedung des Luftverkehrskonzeptes des Bundes zunächst unter Mitwirkung der Flughäfen ein Luftverkehrskonzept für NRW zu erarbeiten und anschließend daraus abzuleitende Anpassungen des LEP vorzunehmen. Das Flughafenthema (Ziel 8.1-6) wäre insoweit aus der jetzigen Entwurfsfassung des LEP herauszunehmen. Ich setze darauf, dass am Ende der parlamentarischen Beratungen eine Lösung der Vernunft steht.“

 

Quelle: PM Flughafen Dortmund