Flughafen Bremen GmbH: Schallschutzprogramm 2013 bis 2019 vorgestellt

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Flughafen Bremen-Geschäftsführer Juergen Bula / Foto: City Airport Bremen

Der Aufsichtsrat der Flughafen Bremen GmbH hat die Umsetzung eines freiwilligen Schallschutzprogramms freigegeben, das Anwohnern des Flughafens ab dem 1. November 2013 neben dem behördlichen Verfahren eine zusätzliche Möglichkeit zur schnellen und unbürokratischen Erstattung von Schallschutzmaßnahmen in Aufenthalts- und Schlafräumen ermöglicht.

Laut geltendem Bundesgesetz zur „Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm in der Umgebung von Flugplätzen“ sind die Bundesländer verpflichtet, auf Basis von Luftverkehrsprognosen für das Jahr 2020, Schallschutzzonen für die von Fluglärm betroffenen Anwohner zu definieren. Bremen hat als erstes Bundesland bereits vor vier Jahren eine entsprechende Verordnung mit definierten Schallschutzzonen erlassen. Unterschieden wird hier nach Tag- und Nachschutzzonen, aus denen sich die Ansprüche für die Bezuschussung von Schallschutzmaßnahmen an Wohngebäuden ergeben.

Da die Erstattung für die Anwohner aufgrund der komplexen Rechtsgrundlagen oftmals langwierig ist, hat der Flughafen Bremen, in enger Zusammenarbeit mit den Experten der Luftaufsichtsbehörde beim Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen, das Schallschutzprogramm „Calmar“ als vereinfachtes privatrechtliches Verfahren entwickelt, das bis Ende 2019 laufen wird. So können berechtigte Bürger schneller den passenden Schallschutz für ihr Haus erhalten, während der Verwaltungsaufwand erheblich reduziert werden kann.

„Der Schallschutz in Bremen ist mir besonders wichtig. Mit dem neuen Programm treten wir in einen direkten nachbarschaftlichen Dialog mit den Anwohnern des Flughafens, um gemeinsam individuelle Lösungen zu finden“, so Martin Günthner, Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen und Aufsichtsratsvorsitzender der Flughafen Bremen GmbH. Das Calmar-Programm sieht direkte Gespräche und Begehungen vor Ort vor und bietet den Bürgern Unterstützung bei der Suche nach fachkundigen Handwerksunternehmen an. Zudem können Anwohner finanzielle Risiken und Vorleistungspflichten vermeiden, indem sie beispielsweise im Gegensatz zum behördlichen Verfahren auf ein kostspieliges Gutachten verzichten können und vor der Durchführung von Arbeiten der Umfang der Erstattung vereinbart wird.

„Wir sehen es als unsere Verantwortung, die Anwohner vor dem durch Flugzeuge verursachten Fluglärm bestmöglich zu schützen. Mit Calmar haben wir ein Programm entwickelt, das sich an den Bedürfnissen unserer Nachbarn orientiert. Wir werden aktiv auf sie zugehen und setzen auf den direkten Austausch, damit die zur Verfügung stehenden Geldmittel auch schnell und effektiv bei unseren Nachbarn ankommen“, betont Jürgen Bula, Geschäftsführer des Flughafen Bremen und Vorsitzender des Fachausschusses „Umwelt“ bei der Arbeitsgemeinschaft deutscher Verkehrsflughäfen (ADV), der mit diesem Programm eine Vorreiterrolle in Deutschland einnimmt. Die Mittel für das Schallschutzprogramm werden durch die Luftverkehrsgesellschaften und den Flughafen bereitgestellt.

Obwohl der Flughafen Bremen erst ab Dezember 2014 gesetzlich zahlungspflichtig ist, können die auf dem privatrechtlichen Wege erwirkten Schallschutzmaßnahmen bereits früher erstattet werden. Dafür stehen zunächst 500.000 Euro zur Verfügung. Jürgen Bula betont: „Dieses Schallschutzprogramm läuft bis Ende 2019, daher kann sich jeder berechtigte Anwohner zunächst eingehend informieren und dann über sein Vorgehen entscheiden. In den nächsten Monaten werden wir die Anwohner umfassend über das Programm sowie mögliche Maßnahmen aufklären.“ Neben einer Informationsbroschüre ist beispielsweise ein Dialog-Forum mit einer Dauerausstellung zum Thema Schallschutz im Terminal des Flughafens geplant.

Quelle: PM Flughafen Bremen