Flughafen Berlin-Brandenburg: Landebahnen werden monatlich gewechselt

Werbung
easyJet landet auf der Nordbahn des BER – Foto: Marco Zaremba / airportzentrale.de

Die Flughafengesellschaft (FBB) nutzt ab dem 1. April 2021 ihre beiden Start- und Landebahnen am BER im monatlichen Wechsel. Ab der kommenden Woche finden die Starts und Landungen auf der BER-Südbahn statt. Die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (LuBB) hat der FBB heute dazu die Erlaubnis erteilt. Seitdem der Betrieb auf der Südbahn Anfang Dezember eingestellt wurde, operierte die FBB zur Reduzierung der laufenden Kosten ausschließlich auf der Nordbahn.

Mit dem monatlichen Wechsel werden die Fluglärmbelastungen in der Flughafenregion gleichmäßiger verteilt. Die Alternation erfolgt immer zum ersten Tag des Monats, jeweils um 0:00 Uhr. Die Regelung ist zunächst bis Ende des Jahres vorgesehen. Der Wechsel der Bahnen ist mit keinen Mehrkosten verbunden.

Engelbert Lütke Daldrup, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Wir freuen uns, dass die Luftfahrtbehörde nach eingehender Prüfung der monatlich wechselnden Nutzung der beiden Start- und Landebahnen zugestimmt hat. Da das Terminal 5 bis auf Weiteres nicht gebraucht wird, können wir in diesem Jahr die Lärmbelastung ausgeglichener für unsere Nachbarn verteilen. Der in Bezug auf die Lärmbelastung positive Effekt der schwachen Auslastung des BER kommt so der gesamten Region zugute. Mein Dank gilt allen Prozesspartnern bei der Umsetzung des innovativen Verfahrens.“

Patrick Strogies, Fluglärmschutzbeauftragter für Berlin-Brandenburg: „Ich begrüße die alternierende Nutzung der beiden Start- und Landebahnen ausdrücklich. Ein Wechsel zwischen den Bahnen sorgt dabei für einen Ausgleich und eine gleichmäßigere Verteilung des Lärms.“

Hans Niebergall, Leiter Tower Berlin Deutsche Flugsicherung GmbH: „Unsere Fluglotsen und Vorfeldkontrolleure sind für die sichere Abwicklung des Flugverkehrs verantwortlich. Die alternierende Pistennutzung trägt dazu bei, dass deren operative Routinen für beide Bahnen erhalten bleiben. Damit wird der reibungslose Übergang zu einem gleichzeitigen Betrieb beider Start- und Landebahnen bei steigenden Flugzahlen unterstützt.“

Während der alternierenden Nutzung gelten die Nachtflugregelungen unverändert. Das Fluglärmmessprogramm der FBB wurde auf die monatlich wechselnde Nutzung der Start- und Landebahnen angepasst.

Quelle: PM FBB