Flughäfen setzen einheitlich und stringent Maßnahmen zum Gesundheitsschutz um

Werbung
Foto: Simon Pannock / airportzentrale.de

Flughafenverband ADV: Reisende sollen sich sicher fühlen können – Flughäfen setzen einheitlich und stringent Maßnahmen zum Gesundheitsschutz um

Nichts wird derzeit so großgeschrieben wie der Gesundheitsschutz in der Corona-Krise. Die Situation einer möglichen Einschleppungsgefahr des gefährlichen Virus hierzulande wird durch die zuständigen Behörden fortlaufend neu bewertet. Die Flughäfen ziehen mit und stehen mit den zuständigen Behörden in engem Austausch, teilte der Flughafenverband ADV am Donnerstag mit.

„Die deutschen Flughäfen haben sich in Abstimmung mit den Behörden auf eine Reihe von Maßnahmen zum Gesundheitsschutz verständigt. Gemeinsam werden alle Hebel in Bewegung gesetzt, die gesundheitsschützenden Regelungen mit sofortiger Wirkung in den operativen Bereichen an den Flughäfen umzusetzen. Oberstes Ziel ist die Gesundheit aller Reisenden und Mitarbeiter“, erklärt Ralph Beisel, Hauptgeschäftsführer des Flughafenverbandes ADV.

Der Flughafenverband ADV appelliert an alle Reisenden, die Hinweise ernst zu nehmen, um sich und die Mitmenschen zu schützen.

Die zuständigen Behörden in Deutschland verfolgen und bekämpfen die Entwicklung und Verbreitung der neuartigen Lungenkrankheit COVID-19 mit höchster Aufmerksamkeit. Im Krisenstab von Bundesinnen- und Bundesgesundheitsministerium wird fortlaufend über die Angemessenheit und Anpassung von Maßnahmen für den Luftverkehr beraten. Diese werden von den deutschen Verkehrsflughäfen mit großer Anstrengung und allen zur Verfügung stehenden Mitteln unterstützt.

„Die Flughäfen tun alles in ihrer Macht stehende, um das Ansteckungsrisiko so gering wie möglich zu halten. Dazu zählen Vorgaben und Informationen zu Hygiene- und Verhaltenshinweisen, regelmäßige Terminaldurchsagen, Abstandsregelungen, aber auch Bodenmarkierungen an menschenansammlungsreichen Punkten sowie Prozessanpassungen bei Kontrollen, beim Boarding und Deboarding“, führt Beisel die zusätzlichen Maßnahmen der Flughäfen aus.

Gesundheitsschutz: Regelungen der Flughäfen für eine stringente und einheitliche Umsetzung

Die Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) der WHO sehen für Deutschland vier Flughäfen vor, die zum Schutz der öffentlichen Gesundheit so genannte Kernkapazitäten vorhalten müssen. Gemäß IGV-Durchführungsgesetz sind dazu die Flughäfen Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg und München benannt. Bei Verdachts- oder bekannten Infektionsfällen an Bord müssen diese Flughäfen durch den Piloten angesteuert werden.

Folgende Kernkapazitäten müssen diese Flughäfen vorhalten:

1. Räumlichkeiten für die Befragung, Untersuchung und Versorgung von verdächtigen oder betroffenen Reisenden am Flughafen sowie für die Lagerung von hierzu erforderlichen Materialien des öffentlichen Gesundheitsdienstes,
2. Beförderungsmittel und Personal für die Beförderung von verdächtigen oder betroffenen Reisenden auf dem Flughafengelände vom Luftfahrzeug zu den genannten Räumlichkeiten,
3. Ordnungsgemäße Einrichtungen des Flughafens, die zur Nutzung durch Reisende bestimmt sind, wie Trinkwasserversorgungsanlagen, Speiseräume, öffentliche Waschräume und Toiletten sowie Entsorgungseinrichtungen für feste und flüssige Abfälle,
4. Notfallplan für gesundheitliche Notlagen,
5. Vorkehrungen für eine Desinsektion, Entrattung, Desinfektion oder sonstige Entseuchung von Gepäckstücken, Frachtstücken, Containern, Beförderungsmitteln, Gütern oder Postpaketen am Flughafen, soweit nicht bereits durch Beförderer entsprechende Vorkehrungen getroffen sind,
6. Vorkehrungen, um das Flughafengelände frei von Vektoren und Erregerreservoirs zu halten.

Notfallpläne an den Flughäfen

An allen Flughäfen gibt es detaillierte Notfallpläne mit klaren Prozessabläufen für den Umgang mit gefährlichen Infektionen. Diese haben sich in der Vergangenheit bewährt – etwa bei den zurückliegenden SARS- und Ebola-Gefährdungen. Grundlage für die Weiterentwicklung dieser Notfallpläne sind Erkenntnisse und Vorschriften der Weltgesundheitsorganisation (WHO), welche in deutsches Recht umgesetzt wurden. Dazu arbeiten die WHO, das Robert-Koch-Institut sowie die Bundes- und Landesgesundheitsbehörden eng und abgestimmt mit den Flughäfen zusammen.

Allgemeine Maßnahmen

· Einhaltung von Empfehlungen der zuständigen Gesundheitsbehörden bei den Vorgaben zu den Hygienevorschriften,
· Regelmäßige Kontrolle und Auffüllen von Seifenspendern in den Passagier- und Personalbereichen,
· Regelmäßige Terminaldurchsagen (zum Beispiel alle 10 Minuten) auf die einzuhaltenden Abstandsregeln,
· Information zum Kontaktverbot über Poster und digitale Bildschirme (soweit vorhanden) in den Terminals.

Maßnahmen am Check-In, an den Sicherheitskontrollen, Grenzkontrollen, beim Boarding/Debaording, bei Busankünften, an Gepäckbändern und sonstigen Passagierflächen

· Befestigung von Bodenmarkierungen, um bei anstehenden Passagieren den notwendigen Sicherheitsabstand von 1,5 Metern zu gewährleisten,
· Hinweise in Anstellbereichen, z. B. durch Aufsteckrahmen mit Hinweisschildern und Plakaten mit dem offiziellen Hinweis-Flyer der BPol/RKI (in Deutsch und Englisch),
· Regelmäßiges Einspielen von Piktogrammen auf sämtlichen Monitoren, welche darauf hinweisen, dass 1,5 Meter Abstand zwischen den Reisenden einzuhalten sind (soweit vorhanden),
· Abfertigung von Flugzeugen an Gebäudepositionen (sofern betrieblich umsetzbar),
· Reduzierung der Auslastung der Transportbusse auf 1/3 der regulären Kapazität,
· Anweisung an die Busfahrer, die Passagiere nur in kleinen Gruppen aussteigen zu lassen,
· In enger Kooperation mit den Airlines Verlangsamung des Deboardingprozesses in den Brücken: Begrenzung auf eine geeignete Anzahl von Passagieren, die nach und nach das Flugzeug verlassen.

Regelungen für Mitarbeiter

· Personenbegrenzung für Aufenthaltsräume der Beschäftigten,
· Anbringung von Hinweisen an den Zugängen,
· Bereitstellung zusätzlicher Flächen für den Aufenthalt, welche aktuell nicht genutzt warden.

Quelle: PM ADV