Fluggastrechte durchsetzen: Diese Möglichkeiten stehen zur Verfügung

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Der Flughafen Erfurt-Weimar ist im Sommer für Urlaubsflüge beliebt – Foto: Pannock – airportzentrale.de

Es ist ärgerlich: Der Flug ist geplant und die Koffer sind gepackt. Sogar die Ankunft am Flughafen selbst ist überpünktlich erfolgt. Dann kommt allerdings die Erkenntnis – der Flug hat Verspätung oder ist sogar annulliert worden. Das wirft die gesamte Planung um und kann sogar Sorgen bereiten. Nicht nur für Geschäftsreisende, sondern auch für Familien. Allerdings haben Passagiere durchaus Rechte. Doch wie lassen sich die Forderungen erfolgreich durchsetzen?

Was kann ich tun, wenn mein Flug Verspätung hatte oder annulliert wurde?

Verspätungen oder der Ausfall von Flügen sind keine Seltenheit. Sie passieren jeden Tag – einige fallen dabei eher auf als andere. In bestimmten Fällen können Passagiere ihr Recht auf Schadensersatz durchsetzen. Neben Flugentschädigung wegen Verspätung können Betroffene wegen Annullierung ihr Geld zurückfordern. Diese und viele weitere Punkte sind zum Schutz von Fluggästen in der Fluggastrechte-Verordnung festgelegt. Damit eine Durchsetzung der Forderung reibungslos gelingt, sollten Passagiere ein paar Hinweise beachten.


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Beweise dokumentieren

Ist der erste Ärger verraucht, ist es wichtig, dass Passagiere Beweise sammeln und diese bei den Airlines oder der Schlichtungsstelle vorlegen. Neben Fotos von Anzeigetafeln direkt am Airport ist es ebenso möglich, sich eine Flugverspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung von einem Mitarbeiter der Fluggesellschaft am Schalter bestätigen zu lassen. Somit können Passagiere direkt belegen, dass sie von dem Ausfall oder der Verspätung betroffen waren.

Tipp: Es ist ratsam, nicht nur das Datum zu notieren, an dem es zur Verspätung oder zum Ausfall des Fluges kam. Auch der explizite Zeitpunkt ist essenziell.

Entschädigung fordern

Passagiere, die ihr Geld zurückfordern möchten und eine Entschädigung von der Airline wünschen, müssen sich direkt an die Fluggesellschaft wenden. Dazu ist ein Schreiben aufzusetzen, das neben der Flugnummer, auch das Datum des Fluges, den Ab- und Zielflughafen sowie den Namen des Passagiers enthält. Wer für das Aufsetzen des Schreibens Unterstützung benötigt, nutzt das EU-Beschwerdeformular. Selbstverständlich sollten in das Schreiben auch geforderte Ausgleichsleistungen, sämtliche Beweise und die gewünschte Bankverbindung, auf die die Entschädigung überwiesen werden soll, direkt mit einfließen. Auch eine Zahlungsfrist, die idealerweise zwei Wochen beträgt, darf nicht fehlen.

Tipp: Handelt es sich um eine Flugverspätung, können Fluggäste auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 19.11.2009 (C-402/07 sowie C-432/07) verweisen. In diesem Verfahren hat das Gericht den Klägern Recht gegeben.

Damit der Brief mit sämtlichen Unterlagen und Beweismaterialien die Airline erreicht, ist es ratsam, das Schreiben per Einschreiben/Rückschein zu versenden. Sämtliche Unterlagen des Versanddienstleisters sind anschließend gut aufzubewahren. Somit lässt sich auch im Nachgang beweisen, dass eine Forderung verschickt wurde.

Vorgehen bei Nichtreaktion der Fluggesellschaft

Nicht immer kommt eine Airline der Forderung ihrer Fluggäste nach. Ist die Frist verstrichen, die der Fluggast in seiner Beschwerde formuliert hat, kann er mehrere Optionen ausschöpfen, um seine Ansprüche durchzusetzen. Es darf ein weiterer Brief folgen, in dem die Unterstützung eines Anwaltes erklärt wird, sollte die Airline weiterhin nicht reagieren. Alternativ kann ein Schreiben an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. eingereicht werden. Damit dieser Vorgang von Erfolg gekrönt ist, sind jedoch vorab ein paar Punkte zu überprüfen:

  • Die betroffene Fluggesellschaft ist Mitglied der Schlichtungsstelle.
  • Ist das nicht der Fall, kann die Schlichtungsstelle Luftverkehr des Bundesamtes für Justiz weiterhelfen.
  • Betroffene wenden sich zunächst selbst an die Fluggesellschaft und versuchen ihren Anspruch geltend zu machen.
  • Es darf kein Mahnverfahren oder eine Klage eingereicht werden.

Tipp: Auch wenn es kulant von der Airline erscheint, müssen Betroffene einen Gutschein zur Regulierung der Forderung nicht zwingend akzeptieren.

Anwalt einschalten

Wer keine Umwege in Kauf nehmen möchte, der wendet sich direkt an einen Anwalt. Manchmal führt daran kein Weg vorbei. Das ist immer dann der Fall, wenn die Fluggesellschaft sich nach dem ersten Beschwerdeschreiben nicht rührt. Ein anwaltliches Schreiben hat eine ganz eigene Dynamik. Es kann die Fluggesellschaft unter Druck setzen und vor einer Klage, die mehr Zeit, Geld und Geduld erfordert, bewahren. Wichtig ist in diesem Fall immer, zunächst selbst ein Schreiben an die betroffene Fluggesellschaft zu schicken und eine explizite Frist zur Regulierung der Forderung zu setzen. Nutzt die Airline diese Zeit nicht, befindet sie sich nach Ablauf der Frist in Verzug. Das bedeutet, dass die Fluggesellschaft nach Ausgang des Verfahrens zusätzlich die Anwaltskosten tragen muss.

Tipp: Viele Rechtsanwälte, die sich auf Flugrechte spezialisiert haben, geben Fluggästen eine kostenlose Erstberatung. Somit können Anwälte einschätzen, wie die Lage aussieht und ob Aussichten auf Erfolg bei der Durchsetzung der Forderung bestehen.

Wann kann ich eine Entschädigung bei einer Flugverspätung fordern?

Auch eine Flugverspätung kann ärgerlich sein. Das ist vor allem dann der Fall, wenn sich der Flug mehrere Stunden oder Tage verzögert. Eine Entschädigung können Fluggäste jedoch erst dann fordern, wenn sie mehr als drei Stunden später als geplant den Zielflughafen erreichen. Dabei gilt das Öffnen der Flugzeugtür als Zeitpunkt für die Verspätungsermittlung. Gründe für Verspätungen gibt es in diesem Rahmen viele. Die meisten Airlines berufen sich auf „höhere Gewalt“. Tatsächlich gibt es immer mal wieder Gründe, auf die eine Fluggesellschaft keinen Einfluss hat. Deshalb ist es von Vorteil, wenn sich Passagiere über Verspätungen, die länger als drei Stunden andauern, am Flughafen informieren und eine schriftliche Bestätigung einholen.

Tipp: Die Höhe der Entschädigung, die ein Fluggast fordern kann, hängt immer von der Gesamtflugstrecke und der Dauer der Verspätung ab.

Was ist zu tun, wenn mein Flug komplett abgesagt wurde?

Flugverspätungen sind ärgerlich. Doch Annullierungen sorgen noch für mehr Unmut. Dabei ist zu kontrollieren, ob die Airline den Fluggast schriftlich über den Wegfall des Fluges in Kenntnis gesetzt hat. Dabei ist abzuwägen, wann die Absage erfolgte. In diesem Fall spielt vor allem der Zeitraum vor dem geplanten Abflug eine entscheidende Rolle. Um anschließend seine Ansprüche durchsetzen zu können, ist die Flugdistanz vom Ab- zum Zielflughafen für die Berechnung der Forderungshöhe maßgeblich.

In den meisten Fällen bieten Fluglinien ihren Gästen jedoch einen Ersatzflug an. Allerdings können Passagiere auch eine Entschädigung fordern, wenn sie den Ersatzflug annehmen. Das ist vor allem für Geschäftsreisende ein nicht unerheblicher Punkt, da für sie in vielen Fällen eine Umbuchung nicht in Frage kommt.

Die Enttäuschung, der Ärger und Unmut sind bei Flugverspätungen oder Annullierungen immer groß. Nachdem der erste Zorn verflogen ist, sollten Fluggäste jedoch ihr Recht durchsetzen und neben ihrem Rückgeld für die Flüge auch eine Entschädigung fordern – auch wenn dies mit einem gewissen Aufwand verbunden ist.