Flugbeschränkungsgebiet über Hochwasser-Regionen verlängert

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Foto: Simon Pannock / airportzentrale.de

Wegen der Hochwasserkatastrophe in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen hat das Bundesverkehrsministerium ein Flugbeschränkungsgebiet eingerichtet. Das Gebiet wurde jetzt vergrößert und die Wirksamkeit bis zum 29. Juli 2021 verlängert. Die DFS informiert die Luftfahrtteilnehmer und leistet Unterstützung vor Ort.

In dem Flugbeschränkungsgebiet „ED-R Bad Neuenahr“, welches das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) am 16. Juli eingerichtet hat, sind alle Flüge bis zu einer Höhe von 5.000 Fuß (ca. 1.500 Meter) untersagt. Auch der Betrieb von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen ist nicht erlaubt, gleiches gilt für Trainings- sowie Foto- und Vermessungsflüge. Zunächst war das Flugbeschränkungsgebiet – das Kürzel „ED“ steht für „Deutschland“, die Abkürzung „R“ für „restricted“ – bis zum 23. Juli befristet. Nun wurde die Befristung bis zum 29. Juli verlängert und das Gebiet noch einmal ausgeweitet.

Die DFS verbreitet diese wichtigen Informationen an alle Luftraumnutzer und bietet Unterstützung bei der Einhaltung der Luftraumbeschränkungen an. So können nicht genehmigte Einflüge in dieses Gebiet auf den Radarsystemen der Fluglotsen erkannt und unterbunden oder gegebenenfalls den entsprechenden Polizeikräften vor Ort gemeldet werden.

DFS unterstützt Einsatzkräfte vor Ort
Das Flugbeschränkungsgebiet dient dazu, die reibungslose Durchführung der notwendigen Hilfs-, Rettungs- und Aufklärungsflüge der Einsatzkräfte in dem Katastrophengebiet zu gewährleisten. Von den Beschränkungen ausgenommen sind entsprechend Flüge der Bundespolizei, der Polizeien der Länder, Flüge im Auftrag bzw. auf Veranlassung der Polizei, Flüge im Rettungs- und Katastrophenschutzeinsatz und Flüge der Streitkräfte.

Die DFS hat kurzfristig Spezialisten aus dem Bereich Fluginformation in den Krisenstab nach Koblenz und Bad Neuenahr entsandt. Drei Mitarbeiter arbeiten vor Ort im Wechsel und koordinieren in dem Luftraum über dem Hochwassergebiet die Flüge von Polizei, Bundeswehr und Luftrettung. Neben Aufklärungsflugzeugen und Hubschraubern werden im Überschwemmungsgebiet verstärkt unbemannte Fluggeräte („Drohnen“) eingesetzt, um ein verlässliches Lagebild zu erhalten und gezielt Schäden – zum Beispiel an Häusern oder Brücken – zu erkennen. Die FIS-Spezialisten verfügen vor Ort über ein mobiles Luftlagebild, das kurzfristig bereitgestellt wurde und für die Koordination eingesetzt wird.

„Luftverkehr hat im Katastrophenfall besondere Bedeutung“
„Gerade in so einem Katastrophenfall, bei dem Straßen und Schienenwege zerstört sind, kommt dem Verkehr und Transport in der Luft eine besondere Bedeutung zu“, sagt Dirk Mahns, DFS-Geschäftsführer Betrieb. „Unser tiefster Respekt gilt den Rettungs- und Einsatzkräften vor Ort, die dort eine unbeschreibliche Leistung vollbringen. Wir können zur Unterstützung zumindest einen kleinen Beitrag leisten, in dem wir ihnen den Luftraum freihalten, damit sie weiterhin ungehindert arbeiten können.“

Quelle: PM DFS