EuroAirport Basel-Mulhouse-Freiburg will die Umsetzung von verschärften Lärmschutzmassnahmen in den Nachtstunden

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Foto: EuroAirport Basel-Mulhouse-Freiburg

Anlässlich seiner Sitzung am 8. März 2013 bestätigte der Verwaltungsrat des Flughafens Basel-Mulhouse seinen früheren Entscheid vom 26. November 2010 zu verschärften Lärmschutzmassnahmen in den Nachtstunden. Er will die Umsetzung spätestens ab dem Sommerflugplan 2014.

Dieser Beschluss erfolgte auf Grundlage der Ergebnisse einer Studie zum ausgewogenen Lärmschutzansatz, die im Jahr 2012 gemäss der Europäischen Richtlinie 2002/30/EG durchgeführt wurde. Diese Studie war notwendig als Teil des Verfahrens zur verbindlichen Umsetzung der bereits bekannt gegebenen verschärften Massnahmen.

Mit der auf Sommer 2014 geplanten Umsetzung der Massnahmen werden laute Flugzeuge in den sensiblen Nachtstunden und an Sonntagen und gemeinsamen Feiertagen verboten. So wird die Lärmschutzpolitik des Flughafens, die der Verwaltungsrat seit den 90er Jahren Schritt für Schritt verfolgt, konsequent fortgeführt.

Ende November 2010 hatte der EuroAirport vier neue Lärmschutzmassnahmen bekannt gegeben. Zwei dieser Massnahmen wurden bereits umgesetzt:

– die Erhöhung der Gebühren während der Nachtstunden und an Sonn- und Feiertagen
– die Ablehnung der Landung von nicht geplanten Flügen am EuroAirport zwischen 23.00 Uhr und 6.00 Uhr, ausser im Notfall

Um die zwei anderen Massnahmen einführen zu können, war eine Studie zum ausgewogenen Lärmschutzansatz gemäss den EU-Richtlinien notwendig. Dank der Studie, die im Laufe des Jahres 2012 durchgeführt wurde, können die verschärften Massnahmen nun in Form eines Erlasses des französischen Verkehrsministers umgesetzt werden. Durch den Ministerialerlass werden die Betriebsbedingungen des EuroAirport formal geändert und die Nichteinhaltung der Massnahmen kann sanktioniert werden.

Gemäss dem vorgesehenen Terminplan können die zwei verschärften Massnahmen ab Sommer 2014 eingeführt werden. Es handelt sich dabei um:

– das Verbot zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr von allen Flugzeugen, die den Kapitel-3-Lärmgrenzwert nicht um mindestens 10 EPNdB* (derzeit 5 EPNdB*) unterschreiten.
Diese Einschränkung geht sogar weiter als die am 26. November 2010 verabschiedete Massnahme, die das Verbot von Flugzeugen vorsah, die den Kapitel-3-Lärmgrenzwert nicht um mindestens 8 EPNdB* unterschreiten.

– das Verbot an Sonntagen und gemeinsamen französisch-schweizerischen Feiertagen vor 9.00 Uhr und nach 22.00 Uhr von allen Flugzeugen, deren Lärmbescheinigung einen Überflugwert von 97 EPNdB* oder mehr aufweist.

Die Ergebnisse der Studie zum ausgewogenen Lärmschutzansatz werden bis Frühsommer 2013 im Rahmen der verschiedenen Umweltberatungsgremien (Commission Consultative de l‘Environnement, Fluglärmkommission, trinationale Umweltkommission) vorgestellt. Der Studienbericht wird auf der Flughafenwebsite (www.euroairport.com, Rubrik Umwelt) veröffentlicht.

Die Umsetzung der verschärften Massnahmen durch einen Ministerialerlass obliegt der französischen Zivilluftfahrtbehörde DGAC (Direction Générale de l’Aviation Civeile) und erfolgt in Abstimmung mit der unabhängigen französischen Fluglärmüberwachungsinstanz ACNUSA (Autorité de Contrôle des Nuisances Aéroportuaires).

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* EPNdB = „EFFECTIVE PERCEIVED NOISE decibel“ – dient der Zertifizierung von Strahlflugzeugen. Dieser Wert stellt den äquivalenten gleichförmigen Lärmpegel über die genormte Dauer von 10 Sekunden mit einer Schallenergie dar, die der lautesten Phase beim Vorbeifliegen eines Flugzeugs entspricht.

„PERCEIVED NOISE decibel“ (PNdB) dient der Lärmeinstufung von Strahlflugzeugen. Die höchsten Frequenzen (4000 Hz), die am störendsten sind, werden am stärksten berücksichtigt. Dieser Wert ist höher als der in dB(A) gemessene Wert.

Quelle: PM EuroAirport Basel-Mulhouse-Freiburg