EU Parlament verabschiedet Speicherung von Fluggastdaten – DRV zufrieden

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Foto: airportzentrale.de

Nachdem Anfang Dezember 2015 hinsichtlich der Weitergabe von Passagierdaten (PNR) ein Kompromiss zwischen EU-Rat und EU-Parlament gefunden wurde, hat das Parlament die entsprechende EU-PNR-Richtlinie am heutigen Donnerstag (14. April 2016) nun endgültig verabschiedet. Fest steht: Reisebüros und Reiseveranstalter brauchen die Fluggastdaten (PNR-Daten), darunter Namen und Kreditkartennummer, nicht an die Sicherheitsbehörden weiterzuleiten. Der Deutsche ReiseVerband (DRV) zieht ein positives Fazit des Gesetzgebungsverfahrens: „Wir haben uns sehr lange und letztlich auch erfolgreich dafür eingesetzt, dass Reisebüros und Reiseveranstalter von der Richtlinie ausgenommen sind“, resümiert DRV-Präsident Norbert Fiebig.

Im ursprünglichen Richtlinienentwurf war noch vorgesehen, dass Reisebüros und Reiseveranstalter zur Weiterleitung von Kundendaten an die Sicherheitsbehörden verpflichtet gewesen wären. Dies ist nun vom Tisch. Auch künftig sind alleine die Fluggesellschaften gehalten, die entsprechenden Buchungsdaten vollautomatisiert an die zentrale Erfassungsstelle in der EU weiterzuleiten. Durch die Koordination und den Austausch der Daten erhoffen sich die Institutionen und die Mitgliedsstaaten der EU die Kriminalitäts- und Terrorbekämpfung zu stärken. Die Mitgliedstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Diesen Prozess in Deutschland wird der DRV intensiv begleiten. Es gilt sicherzustellen, dass bei der Umsetzung in nationales Recht die Reisebüros und Reiseveranstalter auch weiterhin von der Pflicht befreit bleiben, sensible Kundendaten an die Sicherheitsbehörden weiterleiten zu müssen.

Gleichzeitig mit der Verabschiedung der PNR-Richtlinie sind die Datenschutzvorgaben in der EU generell neu geregelt worden. Beim neuen EU-Datenschutzpaket wurden Auflagen für Datenschutzbeauftragte sowie für die Generierung, Verarbeitung und Löschung von Daten erhöht, die jedoch keine Änderung der deutschen Gesetzgebung nach sich ziehen werden. Hier gelten die hohen Anforderungen bereits. Somit ergeben sich auch keine Änderungen bezogen auf die Passagierdaten-Erhebung.

Quelle: PM DRV