Die EU-Kommission hat einen Vorschlag zur Revision des EU-Emissionshandelssystems (EU-ETS) für den Luftverkehr vorgelegt. Vorgesehen ist eine Ausweitung des Anwendungsbereichs, die nach Einschätzung des Bundesverbands der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) zusätzliche Kosten für Airlines verursacht.
Positiv bewertet der Verband in einer Medienmitteilung, dass die vollständige Einbeziehung aller in Europa startenden Flüge zunächst ausbleibt und die Kommission Wettbewerbsnachteile europäischer Fluggesellschaften sowie mögliche Verkehrsverlagerungen an außereuropäische Drehkreuze anerkennt. Offen ist, ob die geplante Einbeziehung von Flügen zu Zielen innerhalb von 5.000 Kilometern rechtssicher umsetzbar ist.
Nach BDL-Angaben entstehen deutschen Airlines durch den Emissionshandel bereits heute – abhängig vom CO₂-Preis – jährliche Mehrkosten von rund 630 Millionen Euro. Die Reform soll neue Wettbewerbsverzerrungen vermeiden; mögliche handelspolitische Konflikte mit China, Indien und den USA würden nach den Plänen auf 2032 verschoben.
Zudem begrüßt der BDL die geplante Ausweitung der SAF-Allowances zur Unterstützung nachhaltiger Flugkraftstoffe, fordert jedoch verlässliche Zuteilungsregeln. Die Reform soll das internationale Klimaschutzsystem CORSIA, das seit 2021 besteht und ab 2027 rund 90 Prozent des internationalen Luftverkehrs erfasst, nicht schwächen.
