Einen fairen Ausgleich bei der Revision der Fluggastrechte-Verordnung, wünscht sich der BDL

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Matthias von Randow Foto: Bildarchiv BDL

„Der Bundesverband der Deutschen Luftfahrt erwartet bei der Revision der Fluggastrechte-Verordnung von der EU einen fairen Ausgleich zwischen Verbraucher- und Wirtschaftsinteressen“, erklärte BDL Hauptgeschäftsführer Matthias von Randow beim Gespräch mit dem Berichterstatter des Europäischen Parlaments, MdEP Georges Bach.

„Der Vorschlag der EU-Kommission mit Entschädigungsleistungen zwischen 250 und 600 Euro nach fünf, neun oder zwölf Stunden Verspätungen versucht einen fairen Ausgleich zu schaffen“, so Randow. „Der Ansatz des EU-Parlaments dagegen, der eine Staffelung nach drei, fünf und sieben Stunden vorsieht, ist unrealistisch. Bei vielen Flügen ist es oft unmöglich, in drei Stunden Ersatz oder Reparaturen zu organisieren.“

Schon derzeit zahlen die Airlines Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen in Höhe von 132 Mio. Euro pro Jahr. Beim Vorschlag des EU-Parlaments würden sich diese Kosten bis auf das Dreifache erhöhen.

Ein Praxisbeispiel:
Vor einem Kurzstreckenflug mit einer Boeing 737-800 treten Probleme auf, die nicht zeitnah gelöst werden können. Die Maschine ist zu 70 % mit Passagieren besetzt. Die Fluggesellschaft entscheidet sich dafür, die Passagiere mit einer Ersatzmaschine zu befördern. Diese Maschine stammt im günstigsten Fall aus der eigenen Flotte (keine Zusatzkosten durch externes Anchartern), muss jedoch erst an den Ort, an dem sich das andere Flugzeug befindet, überführt werden. Den Passagieren würden nach Fluggastrechteverordnung insgesamt ca. 30.000 EUR Ausgleichzahlung zustehen.

Die Zusatzkosten für den Ersatzflug (Crew, Blockstunden, Kerosin, Flughafen- und Flugsicherungsgebühren etc.) belaufen sich auf ca. 40.000 EUR für Überführungs- und Kurzstreckenflug. Ohne Berücksichtigung etwaiger Betreuungsleistungen während der Verspätung entstehen dem Luftfahrtunternehmen Kosten in Höhe von ca. 70.000 EUR. Dem gegenüber stehen die Bruttoeinnahmen des Fluges in Höhe von ca. 21.000 EUR.

Die operative Umsatzmarge deutscher Fluggesellschaften lag 2011-2012 bei durchschnittlich 0,8 %. Das entspricht einem durchschnittlichen Gewinn bei der beschriebenen Konstellation von 168 EUR

pro Flug. Dies wiederum bedeutet, dass das Luftfahrtunternehmen allein um die Belastung der Ausgleichsleistung aufbringen zu können, den Gewinn aus ca. 178 kompletten vergleichbaren Flügen

verliert und die Gesamtkosten der Operation (d.h. Ausgleichszahlung, Ersatzbeschaffung des Flugzeuges und Ersatzflug) dem Gewinn aus ca. 416 vergleichbaren Flügen entsprechen.

Quelle: PM BDL

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