Deutsche Flugsicherung beendet Drohnen-Detektionstests an den Flughäfen München und Frankfurt

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Foto: Simon Pannock

Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH hat zusammen mit den Projektpartnern Fraport AG und der Flughafen München GmbH einen groß angelegten Test zur Erprobung von Drohnen-Detektionssystemen an den beiden verkehrsreichsten Flughäfen Deutschlands erfolgreich abgeschlossen. Die nun vorliegenden Ergebnisse sind Grundlage für die Spezifizierung der Anforderungen an geeignete Technologien für die Drohnen-Detektion an Flughäfen.

In einer bislang einzigartigen Machbarkeitsstudie hat die DFS zusammen mit der Fraport AG und der Flughafen München GmbH vier Monate lang insgesamt sechs verschiedene Drohnen-Detektionssysteme (DDS) an den Flughäfen Frankfurt und München getestet. Das Testprojekt erfolgte auf Weisung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, dass die DFS im vergangenen Jahr mit dem Aufbau systematischer Drohnen-Detektion an den 16 internationalen deutschen Verkehrsflughäfen beauftragt hat. Dabei sollen Drohnen unter anderem in einer Entfernung von zehn nautischen Meilen (18 Kilometer) entlang der An- und Abflugrouten der Flugzeuge detektiert werden können.

Für herkömmliche Radaranlagen sind Drohnen aufgrund ihrer geringen Größe kaum erkennbar. Um unbemannte Luftfahrzeugsysteme (UAS) sicher in den Luftraum zu integrieren, müssen nicht nur autorisierte Drohnen erkannt werden, sondern auch sogenannte „unkooperative“ Drohnen, die für die Flugsicherung nicht sichtbar oder identifizierbar sind und eine Bedrohung für den Flugverkehr an und um Flughäfen darstellen. Eine funktionierende Drohnen-Detektion ist Grundlage für die DFS, um die Sicherheit im Flugbetrieb aufrecht zu erhalten und für die Polizeibehörden, um effektive Abwehrmaßnahmen einleiten zu können.

Drohnen-Detektion – eine Herausforderung

Die Leistungsfähigkeit der am Markt verfügbaren Detektions-Technologien war bislang wenig bekannt. Detektionssysteme, die bereits an verschiedenen Flughäfen im Einsatz sind und die überwiegend aus dem militärischen Einsatzbereich stammen, haben sich als wenig effektiv und nicht sehr zuverlässig erwiesen. Denn die Anforderungen an die Leistungsfähigkeit dieser Systeme im Flughafenumfeld sind enorm: „Unterschiedliche Start- und Landebahn Layouts, Topografien, Gebäudestrukturen und die Vegetation in der Umgebung machen jeden Flughafen einzigartig“, sagt Angela Kies, Leiterin der Abteilung unbemannte Luftfahrzeugsysteme bei der DFS und DDS-Projektleiterin.

Darüber hinaus müssen die Detektionssysteme Drohnen von anderen beweglichen Objekten wie Fahrzeugen, Vögeln oder Hubschraubern unterscheiden können, die an Flughäfen unterwegs sind. Und die Systeme müssen eine Vielzahl von Drohnen unterscheiden können, die in verschiedensten Größen und Formen auf dem Markt verfügbar sind. Bei den Testflügen kamen daher Drohnen unterschiedlicher Bauarten zum Einsatz: Von agilen Kleinstdrohnen über größere Multirotor-Systeme mit höherer Tragkraft bis hin zu Starrflügel-Drohnen, die Geschwindigkeiten von mehr als 140 Stundenkilometern erreichen.

Bei unterschiedlichen Manövern mit abrupten Richtungswechseln, Punktaufstiegen auf Höhen von bis zu 1.000 Fuß (etwa 300 Meter) über Grund sowie Hochgeschwindigkeitsflügen entlang der Start- und Landebahnen mussten die getesteten Detektionssysteme ihre Leistungsfähigkeit zeigen, sowohl bei Tag als auch bei Nacht. Die Drohnen flogen dabei teils autonom nach vorher definierten Flugrouten, teils wurden sie von professionellen Drohnen-Piloten per Hand gesteuert.

Kein System von der Stange

Ein wesentliches Ergebnis des Testprojekts: Eine Universallösung, die gleichermaßen an allen Flughäfen umgesetzt werden kann, gibt es nicht. Die Lösung wird eine Mischung aus verschiedenen Sensortechnologien sein, die mit ihren individuellen Stärken ihre jeweiligen Schwächen untereinander ausgleichen. Die detaillierten Ergebnisse der Tests werden derzeit aufbereitet. Sie sollen dem BMVI bis Ende dieses Jahres zusammen mit Informationen zur Ermittlung geeigneter Detektionslösungen für die 16 internationalen Flughäfen in Deutschland zur Verfügung gestellt werden. Im Jahr 2021 wird die DFS ein Verfahren zur Auswahl einer geeigneten Technologie einleiten.

Für das Testprojekt entwickelten die Technik-Experten der DFS spezielle Test- und Bewertungsmethoden für die Erkennung und Verfolgung von Drohnen mit reproduzierbaren Testszenarien, systemgestützter Flugprogrammierung und standardisierten Detektionsanalysen. Die Leistungsbewertung der Systeme erfolgt mit einer Reihe statistischer Berechnungen. „Eine detailliertere Untersuchung von Drohnen-Detektionssystemen gab es noch nie“, sagt Angela Kies. „Es gab während der einjährigen Laufzeit zwar Verzögerungen durch die Covid-19-Pandemie. Aber wir haben es mit einem ausgefeilten Hygienekonzept geschafft, alle Tests erfolgreich zu realisieren.“

Die Zahl der Drohnen-Behinderungen nimmt zu

Die DFS hat seit 2015 weit über 500 Flugverkehrs-Behinderungen durch Drohnen an Flughäfen gezählt, mit zunehmender Tendenz. Im Frühjahr dieses Jahres war Deutschlands verkehrsreichster Flughafen Frankfurt bei zwei Zwischenfällen für insgesamt viereinhalb Stunden betriebsunfähig. Die Folge sind Flugausfälle, Verspätungen und enorme wirtschaftliche Schäden. Vor allem aber gefährden Drohnen, die dem bemannten Flugverkehr nahekommen, das Leben von Passagieren und Flugzeugbesatzungen. Unerlaubte Drohnenflüge im Nahbereich von Flughäfen gelten rechtlich als gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr und werden mit Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren geahndet.

Quelle: PM DFS

Eine Antwort zu “Deutsche Flugsicherung beendet Drohnen-Detektionstests an den Flughäfen München und Frankfurt”

  1. Dr. Wolfgang P. Riegelmayer sagt:

    Als mehrfach bestellter unabhängiger „External Expert“ für die EU Kommission und deren Einrichtungen zu Drohnen (/UAVs/AUS/RPAS), insbesondere deren üblichen und in Frage kommenden Kommunikationstechniken, unterstütze ich voll die Initiative zu Detektionssysteme, angefangen mit meinem Engagement zur sog. Riga Declaration 2015 und sog. Warsaw Declaration 2016, folgend deutschem Bundeskabinett-Beschluß v. 20.01.2017, was zur Regulierung aus hauptsächlich Flugraum-Gefährdung ins Bundesgesetzblatt Nr. 17 (01.04.2017) fand, veröffentlicht 06.04.2017, in Kraft nächsten Tages (sowie 2 weiteren Nachbesserungen).

    (Jawohl, es gibt auch sinnvolle Drohneneinsätze der Legalität einschl. integrativer mit der Zivilluftfahrt, zu deren beantragten Forschungs- und Entwicklungsförderung sowie Zwischen- und Endergebnisse ich befinde.)

    Des Unglaublichen und hier bereits in der No-Fly-Zone(!) zum nördlichen Flughafen FRA:
    Am 04.04.2017(!) ca. 21:45 eine Drohne keines Kleinteils bei mir (4. OG) vor einem großen Fenster (mit professioneller sog. LiDAR blue Payload), wohl gezielt meine Wohn- und Arbeitsverhältnisse ausspionierend.

    Meine sofortige Vermeldung bei der unweiten Polizeistation und später ausführlichen Strafanzeige einschließend einem zuvor erlittenen schweren Trojaner-Angriff (01.04.2017!) sowie anderen Ungemachs wurde nicht nachgegangen – trotz meiner Hinweise weiterer Vorfälle gemäß Presse am/rund um den Flughafen FRA – und ergab, daß ich „unter Verfolgungswahn leide“ und „keine Zuverlässigkeit“ besitze mit Auswirkungen auf meinen Jagdwaffenbesitz. Sogar das Hess. LKA hatte sich dem angeschlossen, unklar welcher personellen Involviertheit(en) wohl eigenartiger Gesinnung und unterdrückten Unterlagen baren Unsinns im sog. Polizei-Computer. Unbescholten wie ich bin, würde ich etwa auf Drohnen schießen?!

    (Zu den Aufdeckungsbehinderungen kam noch hinzu eine Aktivistin/“Amtsfrau“ in Groß Gerau, disziplinarisch nicht festzumachen; der Flughafen FRA und des Drumherums liegt zu einem großen Teil im Landkreis GG.)

    Vielleicht könnte man das mal im Hess. Innenministerium thematisieren – nur halt der Frage wo/welcher Stelle??!!

    Mit meinem Spezial-Knowhow im Update mit der EASA u.a. auf europäischer und internationaler Ebene bin ich bereits in Kontakt mit der DFS, was mein Altkunde ist (s. im Auftrag mein 1. Machwerk), jetzt „Testzone 12 Gundbach(!) East“,

    Mit freundlichen Grüßen

    W. Rm.

    P.S. Man wird über mich im Internet nichts finden, so wie ich zu Safety&Security in Brüssel eingespannt bin – jetzt gepeinigt mit Endlos-Videokonferenzen.

    Jedoch, sowie als IEEE Urgestein auch an AeroMACs beteiligt, so finden Sie eine weitere Großbaustelle von mir als 3. Machwerk, anklickbar unter: