Das 9. Lärmschutzprogramm des Flughafen Hamburg startet

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Hamburg Airport im Überblick Foto: Flughafen Hamburg GmbH Copyright (c) Michael Penner

Hamburg Airport startet gemeinsam mit dem Senat der Freien und Hansestadt Hamburg und der Landesregierung von Schleswig-Holstein das 9. Lärmschutzprogramm. Hintergrund ist die Novellierung des Fluglärmgesetzes (FluLärmG) aus dem Jahr 1971, die 2007 durch den Bundesgesetzgeber beschlossen wurde. Seitdem waren die Landesregierungen aufgefordert, den neuen Lärmschutzbereich zu definieren. Nachdem die notwendigen und umfangreichen Berechnungsgrundlagen geschaffen waren, wurden die neuen Schutzzonen in Hamburg und Schleswig-Holstein im Januar/Februar 2012 durch die jeweiligen Fluglärmschutzverordnungen verabschiedet und sind Mitte April in Kraft getreten.

Nach dem Fluglärmgesetz haben Anwohner in der neuen Tag-Schutzzone 1 und der ebenfalls neuen Nacht-Schutzzone Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen. Dies beinhaltet Schalldämm-Maßnahmen an den Umfassungsbauteilen von Aufenthaltsräumen, wie den Einbau von Schallschutzfenstern oder die Dämmung von Dächern, als auch die Installation von Schalldämmlüftern in Schlafräumen.

„Ein großer Teil der Gebäude in den Lärmschutzzonen ist bereits durch unsere bisherigen Programme mit Schallschutzfenstern und Schalldämmlüftern ausgestattet“, sagt Michael Eggenschwiler, Vorsitzender der Geschäftsführung am Hamburg Airport. Er weist damit auf die insgesamt acht Lärmschutzprogramme hin, die der Flughafen in den vergangenen 30 Jahren in seiner Nachbarschaft bereits umgesetzt hat. Rund 38 Millionen Euro hat Hamburg Airport in diese Lärmschutzprogramme investiert.

Hamburgs Senatorin für Stadtentwicklung und Umwelt, Jutta Blankau, begrüßt das neue Lärmschutzprogramm. „Lärm gehört zu den größten Umweltproblemen in dichtbesiedelten Regionen. Das neue Lärmschutzprogramm des Hamburger Flughafens gibt jetzt noch mehr Hamburgern die Möglichkeit, Zuschüsse für Lärmschutzmaßnahmen an ihren Wohnungen und Häusern zu beantragen und sich so besser gegen Fluglärm zu schützen.“

Schleswig-Holsteins Umweltministerin Dr. Juliane Rumpf sagte: „Ich freue mich, dass der Lärmschutz für die Bevölkerung im Umfeld des Hamburger Flughafens verbessert wird. Wir haben wichtige Grundlagen hierfür neu geschaffen. Mein Dank gilt auch der Flughafen Hamburg GmbH, die ihr Interesse am Thema Lärmschutz durch die vorzeitige Umsetzung ihrer Verpflichtungen aus dem Fluglärmgesetz zeigt und damit signalisiert, beim Lärmschutz der betroffenen Bevölkerung auch in Schleswig-Holstein weiterhin entgegen zu kommen.“

Neu: Tag- und Nacht-Schutzzonen

Teil der Neufassung des Gesetzes, das bundesweit gilt, sind neue Lärmschutzzonen. Wichtigste Neuerung ist die Einführung einer Nachtschutz- und zweier Tag-Schutzzonen. Welche Straßenzüge in welche Zonen fallen, ist in einem Straßenverzeichnis zusammengestellt. Detailpläne werden in den Bezirksämtern und bei betroffenen Kommunen in Schleswig-Holstein ausgelegt und können im Internet abgerufen werden.

Niedrigere Schallwerte, mehr Schutz

Durch das neue Gesetz haben Anwohner bereits ab niedrigeren Schallwerten als bisher Anspruch auf Kostenerstattung für Lärmschutzmaßnahmen an ihren Gebäuden. In der Tag-Schutzzone 1 wurde dieser Wert bei Bestandsflughäfen von 75 dB(A) auf 65 dB(A) gesenkt, in der neu eingeführten Nacht-Schutzzone gilt ein außerhalb des Gebäudes prognostizierter Wert von 55 dB(A). Außerdem umfasst die Nacht-Schutzzone jene Gebiete, in denen in Schlafräumen nachts regelmäßig (mindestens sechsmal pro Nacht) ein Schallwert von 57 dB(A) oder mehr prognostiziert wird.

Durch die Einführung der Nacht-Schutzzone haben nun auch Bewohner von Stadtteilen, in denen es bisher keine Förderung durch die Lärmschutzprogramme von Hamburg Airport gab, Anspruch auf Schalldämmmaßnahmen. Sowohl in der Tag-Schutzzone 1 als auch in der Nacht-Schutzzone werden neben den Schallschutzfenstern und Schalldämmlüftern bei Bedarf jetzt auch Dämmungsmaßnahmen an Fassaden und Dächern umgesetzt.

150 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche für Schallschutz

Hausbesitzer haben nach der Gesetzesnovelle Anspruch auf die Erstattung von Schallschutzmaßnahmen in Höhe von maximal 150 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Alles, was darüber hinausgeht, muss der Antragsteller übernehmen. Voraussetzung für die Erstattung einer Schalldämm-Maßnahme in den Gebäuden ist u. a. die Ermittlung des Bauschalldämm-Maßes (dies gibt an, inwieweit ein Gebäudeteil Schall dämmen kann) und die Feststellung, dass schallverbessernde Maßnahmen gemäß der 2. Fluglärmschutzverordnung notwendig sind.

Hamburg Airport macht seinen Nachbarn das Angebot, dass ein vom Flughafen beauftragter unabhängiger Gutachter das Wohngebäude besichtigt. In diesem Fall übernimmt der Flughafen die Kosten für den Gutachter in voller Höhe. Der Anspruchsbetrag (max. 150 Euro/Quadratmeter Wohnfläche) fließt dann vollständig in die baulichen Maßnahmen für den Schallschutz.

Großes Auftragsvolumen = günstige Konditionen bei Handwerkern

Auch bei den Handwerkskosten können sich Anwohner günstige Tarife sichern, da Hamburg Airport für alle Arbeiten Rahmenverträge mit Handwerksunternehmen abschließen wird. Durch dieses große Auftragsvolumen erhält der Flughafen günstigere Konditionen als ein einzelner Hauseigentümer. „Diese günstigeren Konditionen werden wir an den Antragsteller eins zu eins weitergeben“, sagt Michael Eggenschwiler. „Die Nachbarn profitieren direkt davon, indem sie für den ihnen nach dem Fluglärmgesetz zustehenden Höchstbetrag quantitativ mehr Schallschutz erhalten.“

Schneller als gesetzlich gefordert

Laut Fluglärmgesetz ist der Zeitpunkt der Erstattung in Abhängigkeit von der an einem Wohnhaus ermittelten Schallintensität zeitlich gestaffelt. In vielen Fällen entstehen gesetzliche Ansprüche daher erst sechs Jahre nach der nun erfolgten Festsetzung des Lärmschutzbereichs. Hamburg Airport hat sich jedoch zu Gunsten seiner Nachbarn dazu entschieden, den Ablauf dieser ihm gesetzlich eingeräumten Frist nicht abzuwarten. Jeder Nachbar, der Anspruch auf die Erstattung von Schallschutzmaßnahmen hat, kann daher sofort den Antrag stellen.

Durch seine acht Lärmschutzprogramme hat Hamburg Airport in den vergangenen 30 Jahren bereits 15.000 Wohneinheiten in der Nachbarschaft mit Schallschutzfenstern ausgestattet. Hinzu kommen 9.300 Schalldämmlüfter in Schlafräumen, die für frische Luft sorgen, ohne dass ein Fenster geöffnet werden muss.

Der Weg zum Antrag

Zur Erstattung der Kosten für die baulichen Schallschutzmaßnahmen müssen Anwohner bei ihrem jeweils zuständigen Bezirksamt oder ihrer zuständigen Bauaufsichtsbehörde (beim Kreis Pinneberg oder Stadt Norderstedt) einen Antrag stellen. Die Antragsformulare erhalten sie dort, oder im Internet auf der Webseite der Stadt Hamburg.

Die Antragsbearbeitung erfolgt in zwei Stufen. In der ersten Stufe wird die Lage des Grundstücks geprüft. Liegt es in der Tag-Schutzzone 1 oder der Nacht-Schutzzone, fordert die zuständige Behörde (Bezirksamt oder Bauaufsichtsbehörde) bei Bedarf anschließend alle notwendigen Unterlagen vom Hausbesitzer an. In der zweiten Stufe stellt ein Gutachter im Rahmen einer „Schalltechnischen Objektbeurteilung“ fest, welche Schallschutzmaßnahmen notwendig sind. Wählt der Eigentümer hierfür den unabhängigen Gutachter, den Hamburg Airport beauftragt, trägt der Flughafen die Kosten dafür. Für die Gutachterkosten muss der Antragsteller dann nicht in Vorleistung treten. Sie werden außerdem nicht auf die Höchstkostenbegrenzung angerechnet, so dass die volle Fördersumme für die schalltechnischen Maßnahmen verwendet werden kann.

Weitere Vorteile entstehen, wenn der Hausbesitzer für den Einbau Handwerksbetriebe wählt, die einen Rahmenvertrag mit Hamburg Airport haben. Denn in dem Fall gibt der Flughafen diese günstigen Konditionen eins zu eins an den Antragsteller weiter.

Quelle: PM Flughafen Hamburg