Corona-Überbrückungshilfen werden bis Ende Juni fortgesetzt – Reisewirtschaft erleichtert

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Foto: airportzentrale.de

„Der heutige Beschluss, die Überbrückungshilfen über den März hinaus zu verlängern, ist eine wichtige Weichenstellung der Politik und ein gutes Signal für den Erhalt der touristischen Infrastruktur in unserem Lande“, zeigte sich der Präsident des Deutschen Reiseverbands (DRV), Norbert Fiebig am Mittwoch, erleichtert. Die Unterstützungsmaßnahmen der Bundesregierung haben einen Zusammenbruch der deutschen Reisewirtschaft in den vergangenen zwei Jahren verhindert. Fiebig dankte Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck, Bundesfinanzminister Christian Lindner sowie den maßgeblichen Akteuren im Bundestag und in den Ländern.

Der DRV-Präsident stellte zugleich klar, dass die Unternehmen der Reisewirtschaft weg von der Unterstützung des Staates wollen und das Überleben wieder aus eigener Kraft stemmen wollen. Noch immer leidet aber das Geschäft von tausenden Reiseunternehmen unter Einreisebeschränkungen oder gar Einreiseverboten in viele Länder, so dass die wirtschaftliche Situation derzeit weiter angespannt ist. Erfreulicherweise gibt es für den Sommer wieder positive Aussichten.

Die Bund-Länder-Runde hat am Mittwoch (16.02.2022) grünes Licht für die Verlängerung der Überbrückungshilfen bis Ende Juni 2022 gegeben. Ohne diesen Beschluss der MPK wären die Hilfen Ende März ausgelaufen.

„Wir haben uns frühzeitig bei der Bundesregierung, beim Parlament und auch zuletzt erneut bei den Wirtschaftsministerien der Bundesländer dafür eingesetzt, die staatlichen Hilfsmaßnahmen zu verlängern“, so DRV-Präsident Fiebig. Bislang haben die verschiedenen Instrumente der Politik in der Pandemie sehr gut unterstützt – die Hilfen sind an sehr vielen Stellen an die Belange und die Besonderheiten der Reisebranche angepasst worden. Bei der Fortführung der Überbrückungshilfen wird für deren Wirksamkeit gerade für größere mittelständische Reiseunternehmen wichtig sein, dass sich die Bundesregierung in Brüssel für eine maßvolle Anhebung des Beihilferahmens einsetzt.

Quelle: PM DRV