Corona-Krise: VC, ECA und EASA erarbeiten Konzept für Restart

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Um nach der der Krise den Luftverkehr genau so schnell wie sicher hochfahren zu können braucht es ein umfassendes Konzept. Die Experten der VC und ECA arbeiten mit der EASA schon jetzt mit Hochdruck an den notwendigen Regularien.

Besonderes Augenmerk bei der Rückkehr in den normalen Betrieb muss auf der Flugsicherheit liegen. Ein wichtiges Thema ist dabei die Rückkehr zu normalen Trainingsbedingungen für die Crews, um fehlende Flugpraxis aufgrund weitreichender Groundings zu kompensieren.

„Wir stehen vor noch nicht dagewesenen Situation, dass nicht nur einzelnen Besatzungsmitgliedern die ‚recent experience‘ fehlt, da sie etwa aufgrund von Elternzeiten nicht aktiv fliegen konnten. Momentan betrifft dies die Besatzungen ganzer Flotten, die derzeit gegroundet sind“, so Tanja Harter, Technical Affairs Board Director der ECA (European Cockpit Association) und VC-Expertin für Ausbildungs- und Trainingsfragen. „Das ist ein massives Problem, dem wir mit speziell zugeschnittenen Trainings begegnen müssen, so dass die derzeitige Akkumulation von Ausnahmen und Verlängerung von Trainingsintervallen nicht zu einem Problem für die Flugsicherheit werden.“

Hier müssen natürlich auch Fragen des Gesundheitsschutzes und deren Auswirkungen auf – und möglichen Einschränkungen für – Trainingsmethoden und -möglichkeiten gegeneinander abgewogen und regelmäßig überprüft werden, um einen maximalen Sicherheitsstandard zu erreichen.

Zudem gilt es auch zahlreiche Ausnahmeregelungen zu überprüfen und ggf. zurückzunehmen, wie etwa die Aufweichung der Flugdienstzeiten von Crews, die Repatriation Flüge durchgeführt oder Fracht in Passagiermaschinen transportiert haben.

Dabei leistet die Expertise europäischer Pilotenverbände einen wichtigen Beitrag. „Wir begrüßen die Initiative der EASA für den Rückkehr zum Normalbetrieb und bringen unsere Sicht als ‚Anwender‘ im Cockpit sowie unsere langjährige Erfahrung in Trainingsfragen in diesen Prozess mit ein“, so Tanja Harter weiter. „Die Maßnahmen zum Gesundheitsschutz von Besatzungsmitgliedern und Passagieren sind wichtig. Wo sie aber Einschränkungen für die Flugsicherheit bedeuten, müssen diese beiden Aspekte regelmäßig und sorgfältig geprüft werden.“

Quelle: PM VC