Bundesarbeitsgericht stärkt Mitbestimmung bei Ryanair-Tochter Malta Air

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Eine Ryanair Boeing 737-800 – Foto: airportzentrale.de / Simon Pannock

Das Bundesarbeitsgericht hat heute entschieden, dass auch an den deutschen Standorten der Ryanair-Tochter Malta Air Betriebsräte nach dem Betriebsverfassungsgesetz gegründet werden können. Damit hat das Gericht dem jahrelangen Versuch des irischen Unternehmens, betriebliche Mitbestimmung für das fliegende Personal in Deutschland zu verhindern, eine klare Grenze gesetzt, heißt es in einer Medienmitteilung der Gewerkschaft verdi. Und weiter:

Christine Behle, stellvertretende Vorsitzende der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di): „Das Bundesarbeitsgericht hat heute sehr deutlich gemacht: Auch die Ryanair-Gruppe kann sich nicht durch trickreiche Konzernkonstruktionen oder formale Zuständigkeiten der Mitbestimmung entziehen. Die Beschäftigten der Malta Air haben seit 2018 gemeinsam mit ver.di für ihr Recht gekämpft – gegen einen Arbeitgeber, der mit erheblichem juristischen und organisatorischen Aufwand versucht hat, Betriebsratsstrukturen zu verhindern.“


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Der Gesetzgeber hatte bereits 2018 mit der als Lex Ryanair bekannten Reform des Betriebsverfassungsgesetzes deutlich gemacht, dass auch fliegendes Personal Zugang zu wirksamer betrieblicher Mitbestimmung erhalten soll. Die heutige Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts bestätige dies und unterstreiche, dass Mitbestimmung auch unter internationalisierten und digital organisierten Unternehmensstrukturen wirksam durchgesetzt werden könne, sagte Behle. Der Rechtsstreit bis zum Bundesarbeitsgericht verdeutliche zugleich, dass eine Konkretisierung des Betriebsbegriffs und die Klarstellung von Territorial- und Leitungsmacht im Betriebsverfassungsgesetz unerlässlich sei.

ver.di wandte sich erneut scharf gegen die Ankündigung von Ryanair, den Standort Berlin am Flughafen BER zu schließen. Behle: „Berlin war die erste Base der Konzerntochter Malta Air, an der ein Betriebsrat gewählt wurde. Dass Ryanair nun unmittelbar vor der BAG-Entscheidung die Schließung dieses mitbestimmten Standorts ankündigt, legt den Verdacht nahe, dass gezielt Druck auf Beschäftigte an anderen Standorten ausgeübt werden soll, auf die Wahrnehmung ihrer Rechte zu verzichten.“

Die Gewerkschafterin warnte davor, Angriffe auf Betriebsräte als Einzelfälle zu betrachten. In immer mehr Unternehmen werde versucht, Mitbestimmung zu behindern oder gleich ganz zu verhindern, sagte Behle: „Dabei sind Betriebsräte ein zentraler Pfeiler des deutschen Arbeitsrechtssystems: Sie sorgen dafür, dass tarifliche und gesetzliche Schutzstandards tatsächlich eingehalten werden.“ Fehlten Betriebsräte, stünden Beschäftigte ihren Arbeitgebern häufig allein gegenüber. „Mitbestimmung ist ein gesetzlich geschütztes Recht der Beschäftigten“, betonte Behle. „Wer Betriebsräte bekämpft, greift die demokratische Kultur in der Arbeitswelt an.“

Auch die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit begrüßt die Entscheidung:

Die Vereinigung Cockpit (VC) begrüßt die heutige Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, wonach auch an den deutschen Standorten der Ryanair-Tochter Malta Air Betriebsräte nach deutschem Betriebsverfassungsrecht gegründet werden können.

„Das ist ein wichtiges Signal an die Beschäftigten bei der Ryanair-Tochter Malta Air in Deutschland“, sagt Frank Blanken, Vorstandsmitglied bei der Vereinigung Cockpit. „Dieses Urteil zeigt Ryanair klare Grenzen auf. Beschäftigte im Luftverkehr haben Anspruch auf wirksame betriebliche Mitbestimmung – unabhängig davon, welche internationalen Konzernstrukturen oder organisatorischen Konstruktionen Unternehmen nutzen.“

„Mitbestimmung ist kein Hindernis, sondern Grundlage einer modernen und verantwortungsvollen Unternehmenskultur“, sagt Blanken weiter. „Wer versucht, Betriebsratsarbeit zu behindern oder einzelne Betriebsräte einzuschüchtern, schwächt nicht nur die Rechte der Beschäftigten und das künftige Engagement in der Arbeitnehmervertretung, sondern auch das Vertrauen in faire Arbeitsbeziehungen.“

Bereits die angekündigte Schließung der Basis in Berlin hatte die VC scharf kritisiert. Die Pilotengewerkschaft bezweifelt, dass dieser Schritt zufällig erfolgte, da er in eine Phase zunehmender Spannungen zwischen Unternehmen und Beschäftigten fällt. Für die betroffenen Pilotinnen und Piloten hätte die Schließung gravierende Konsequenzen: Rund 100 in Berlin beschäftigte Piloten sehen sich erheblicher Unsicherheit ausgesetzt.

Quelle: PM Verdi und VC

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