Bodenabfertigungsdienstleister: „Aktueller Entwurf zum Kurzarbeitergeld ist unzureichend“

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Der Arbeitgeberverband der Bodenabfertigungsdienstleister im Luftverkehr (ABL) begrüßt die Verlängerung und den erleichterten Zugang zur Kurzarbeit. Der aktuelle Referentenentwurf ist jedoch aus Verbandssicht unzureichend: „Es ist zwingend erforderlich, dass Sozialversicherungsbeiträge auch über den 31.12.2021 hinaus erstattet werden, um die betroffenen Unternehmen finanziell zu entlasten“, fordert ABL Vorsitzender Thomas Richter. Andernfalls sei Stellenabbau in der Branche nicht zu vermeiden.

Die Situation im Luftverkehr ist weiterhin problematisch: Auch wenn es im Spätsommer und insbesondere in den Herbstferien einen Aufschwung bei den Passagierzahlen gab, so liegt das aktuelle Flugaufkommen immer noch weit unter dem Vor-Krisenniveau. Der Rückgang der Passagierzahlen im Zeitraum von Januar bis September 2021 liegt bei 74,4 % im Vergleich zum Jahr 2019.

Prognose 2022 der Bodenverkehrsdienstleister wenig optimistisch
„Wir gehen aktuell nicht davon aus, dass es in der Zeit von November 21 bis März 22 einen weiteren Anstieg des Passagieraufkommens geben wird. Um unsere Beschäftigten trotz geringerer Umsätze halten und diesen Menschen eine Perspektive bieten zu können, brauchen die betroffenen Unternehmen weiter finanzielle Entlastung“, betont Verbandschef Thomas Richter.

Konkret fordert der Verband, dass die Regelungen für das Kurzarbeitergeld (KuG) samt vollständiger Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge mindestens bis zum 31. März 2022 verlängert werden müssen. Bis zum 30. Juni 2022 solle eine hälftige Erstattung der SV-Beiträge erfolgen. „Damit stellen wir die dringend notwendige finanzielle Entlastung der Unternehmen sicher und geben den Beschäftigten eine Perspektive“, so Richter

Weitere Abwanderung verhindern – System Luftverkehr stabilisieren
Rund 30 % der Beschäftigten in den Bodenverkehrsdiensten haben nach ABL Einschätzung bereits die Branche verlassen und sich beruflich neu orientiert – insbesondere in der Logistikbranche. Die privaten Bodenverkehrsdienstleister mussten die Krise – anders als die Flughafenbetreibergesellschaften – ohne staatliche Corona-Hilfen bewältigen, deshalb war Personalabbau leider unumgänglich. „Um weitere Abwanderung zu verhindern, brauchen wir jetzt dringend ein positives Signal in Richtung unserer Beschäftigten!“, fordert Richter.

Quelle: PM ABL