Betriebsratswahlen bei SunExpress liegen auf Eis

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Foto: airportzentrale.de

Mit dem Erlass einer einstweiligen Verfügung durch das Arbeitsgericht Frankfurt hat die Airline „SunExpress“ die Wahl eines Betriebsrates des Cockpit– und Kabinenpersonals vorerst gestoppt. Damit kann bis zu einer abschließenden Entscheidung vor dem Landesarbeitsgericht Frankfurt die Wahl eines Betriebsrats nicht fortgeführt werden. Die Gewerkschaften Vereinigung Cockpit (VC) und Unabhängige Flugbegleiter Organisation (UFO) zeigen sich enttäuscht von der Entscheidung. Bei einer Beschäftigtenzahl von über eintausend Mitarbeitern, wie das auch im Flugbetrieb der „SunExpress“ der Fall ist, besteht in fast allen deutschen Betrieben ein Betriebsrat. „Es ist völlig unverständlich, warum ausgerechnet in einem so stark sicherheitsrelevanten Bereich wie einem Flugbetrieb keine Mindeststandards von betrieblicher Mitbestimmung gelten sollen.“, so Tarifexperte Markus Germann von der VC. „Dies gilt umso mehr im Konzerngefüge der Lufthansa mit seiner bekannten Marke „Eurowings“, so Germann weiter.

„Wir halten diese Entscheidung für falsch, weil sie einer EU-Richtlinie widerspricht, die hier zwingend in Anwendung zu bringen ist und gehen daher von einer entgegengesetzten Entscheidung in zweiter Instanz vor dem Landesarbeitsgericht Frankfurt aus. Wir werden daher in Berufung gehen.“, so Germann abschließend. In einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Sachsen hatte dieses vor kurzem in einem ähnlich gelagerten Sachverhalt in einem einstweiligen Verfügungsverfahren im Sinne einer Betriebsratswahl auch für das fliegende Personal entschieden.

Quelle: PM Vereinigung Cockpit