Die Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH, Betreiber der beiden Berliner Flughäfen hat eine einstweilige Verfügung gegen die Umbenunng des Flugplatzes Cochstedt erwirkt. Der in Sachsen-Anhalt ansässige Flugplatz wollte sich in „Magdeburg-Berlin International“ umbenennen.
Das Landgericht Berlin ist nun der Argumentation der Berliner Flughäfen gefolgt,
wonach die Umbenennung des Flugplatzes Cochstedt in mehrerlei Hinsicht einer
Irreführung von Passagieren entspricht und gleichzeitig eine Wettbewerbsverzerrung darstellt.
In einer Pressemitteilung der Berliner Flughäfen heißt es:
1. Der Name Magdeburg-Berlin International suggeriert eine räumliche Nähe zur
Hauptstadt und führt angesichts einer Entfernung von 200 km nach Berlin die
Passagiere in die Irre. Die Fahrzeit mit dem Auto nach Berlin beträgt mehr als zwei
Stunden. An das Bahnnetz ist der Flugplatz nicht angeschlossen.
2. Der Name Magdeburg-Berlin International täuscht eine nicht vorhandene Größe
und Internationalität des Flugplatzes und des Flugangebotes vor. Zum aktuellen
Zeitpunkt kann der Flugplatz Cochstedt weder ein Flugangebot zu internationalen
Zielen aufweisen, noch findet derzeit überhaupt geregelter Linienverkehr statt. Im
Wesentlichen werden in Cochstedt Kleinflugzeuge abgefertigt.
Gegen die einstweilige Verfügung kann der Flugplatz Cochstedt nun Widerspruch
einlegen.
November 2010 / SP