BER: Gericht bestätigt Schallschutz – Anwohner müssen nicht vor fiktivem Fluglärm geschützt werden

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Foto: Günter Wicker / Flughafen Berlin Brandenburg

Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH begrüßt das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom gestrigen Abend zum Schallschutz. Das Gericht hatte entschieden, dass Anwohner nicht vor fiktivem Fluglärm geschützt werden müssen.

Flughafenchef Hartmut Mehdorn: „Das gestrige Urteil bestätigt, dass wir mit unserem Schallschutzprogramm auf dem richtigen Weg sind. Wir machen gute Fortschritte und haben bereits 58 Prozent aller Anträge bearbeitet. Nachdem das Oberverwaltungsgericht unsere Vorgehensweise nun erneut bestätigt hat, möchten wir allen Anwohnern raten sich den Schallschutz einbauen zu lassen. Unser Ziel ist es, allen Anwohnern bis Ende 2015 eine Anspruchsermittlung zuzusenden. Aktuell zeigt sich, dass überwiegend die Erstattung von baulichen Schallschutzmaßnahmen zugesagt werden konnte. Damit auch jene Eigentümer, die eine Entschädigung erhalten, das Geld für die Umsetzung von baulichen Schallschutzmaßnahmen nutzen, bieten wir eine individuelle und kostenfreie Beratung an.“

Quelle: PM Flughafen Berlin-Brandenburg