Beihilfen an Ryanair: Klagen gegen Hahn und Lübeck nochmal vor Gericht

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Ryanair: Der Bundesgerichtshof hat sich jetzt mit Beihilfen für den Billigflieger beschäftigt. Foto: Peter Henrichmann

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe sorgt für Wirbel in der Luftfahrtbranche:

Er hat sich in einem Urteil damit beschäftigt, dass Flughäfen an Fluggesellschaften finanzielle Beihilfen zahlen. Ob das rechtmäßig und damit möglich ist, damit haben sich erneut Gerichte zu beschäftigen. Fluggesellschaften können Urteil des BGH gegen Flughäfen vorgehen, die Konkurrenten Beihilfen gewähren. Das hat der u.a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschieden. Die Lufthansa und auch airberlin hatten sich laut Presseinfo des Gerichtes gegen Konditionen gewandt, die der Flughafen Hahn der Fluggesellschaft Ryanair eingeräumt hat, und die die Lufthansa für unzulässige staatliche Beihilfen hält. Aufgrund der Beteiligungsverhältnisse ist der Flughafen ein öffentliches Unternehmen, so dass in Betracht kommt, dem Staat das Handeln des Flughafens zuzurechnen. Die Lufthansa verlangt Auskunft über die Ryanair gewährten Vorteile und Unterlassung, Ryanair „Marketing Support“ oder sonstige Zuschüsse zu gewähren. Landgericht und Berufungsgericht hatten die Klage der LH zuvor abgewiesen. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Berufungsgerichts jedoch aufgehoben und die Sache zurück verwiesen. Es komme in Betracht, dass die Ansprüche der Lufthansa begründet sind. Gewährt ein staatlicher Flughafen einer Fluggesellschaft Beihilfen, so können daher deren Konkurrenten von dem Flughafen verlangen, die Beihilfe zurückzufordern. Im Parallelfall hat Air Berlin wegen Beihilfen zugunsten von Ryanair gegen den Flughafen Lübeck geklagt. Beide Themen kommen nun erneut auf den Tisch: Haben die Flughäfen millionenschwere Marketing-Beihilfen gezahlt, ohne das der EU zu melden? Weitere Prozesse vor den zuständigen Oberlandesgerichten werden das klären… Quelle: Pressestelle des Bundesgerichtshofs / – HEN

siehe dazu: Angemerkt…