Austrian Airlines weitet Flugstopp bis 19. April aus – Kurzarbeit für Mitarbeiter

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Nachdem sich die weltweiten Einreisestopps aufgrund des Coronavirus nicht gelockert haben und es weiterhin wenig Nachfrage nach Flugreisen gibt, wird Austrian Airlines den Linienflugbetrieb bis 19. April 2020 einstellen. Rückholflüge werden weiterhin durchgeführt. So fliegen heute zwei Langstreckenflugzeuge des Typs B777 nach Punta Cana, Havanna und Mexico City, um im Auftrag des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten gestrandete Österreicherinnen und Österreicher nach Hause zu fliegen.

Austrian hatte ihre temporäre Einstellung zunächst bis 28. März 2020 angekündigt. Passagiere, die in diesem Zeitraum einen gebuchten Flug haben, werden – sofern möglich – auf andere Fluglinien umgebucht. Passagiere können ihre Tickets aber auch kostenlos umbuchen oder ruhend stellen.

Austrian Airlines CCO Andreas Otto: „Wir bitten unsere Passagiere um Geduld für die Wartezeit bei der Bearbeitung Ihrer Anfragen. Ich versichere, dass unsere Servicemitarbeiter die Umbuchungen und Anfragen so rasch wie möglich bearbeiten.“

Kurzarbeit für alle Mitarbeiter bei Austrian Airlines bis zunächst 19. April 2020
Austrian Airlines hat sich inzwischen mit Betriebsrat, Gewerkschaft und der Wirtschaftskammer auf ein Kurzarbeitsmodell verständigen können. Zuvor hatte der rot-weiß-rote Carrier am 6. März 2020 beim Arbeitsmarktservice Kurzarbeit angemeldet.

Folgende Eckpunkte sieht die Vereinbarung vor:
Die „Corona-Kurzarbeit‘ sieht eine Reduktion der Arbeitszeit auf bis zu 10% mit einem Gehalt von bis zu 90% vor. Die Differenz wird durch eine AMS-Förderung abgedeckt, bzw. durch Austrian aufgefüllt. Austrian Airlines hat diese Vereinbarung vorerst für einen Monat abgeschlossen, beginnend mit dem 20. März 2020 mit Verlängerungsoption auf weitere Monate, je nach weiterer Entwicklung der Situation. Maximal ist die Dauer der Kurzarbeit für sechs Monate möglich.

Auch alle Führungskräfte nehmen grundsätzlich an der Kurzarbeit teil. Der Vorstand hat jedoch die Möglichkeit, aufgrund betrieblicher Notwendigkeit Mitarbeiter aus der Kurzarbeit zu exkludieren. In diesem Fall wird ein Gehaltsverzicht vereinbart.

CEO Alexis von Hoensbroech: „Ich möchte mich beim AMS für die rasche und pragmatische Hilfe bedanken und bei den Sozialpartnern für die gute Zusammenarbeit im Rahmen der Kurzarbeitsverhandlungen. Damit wird Austrian Airlines vorerst erheblich entlastet. Jetzt richten wir den Blick nach vorne und bereiten uns darauf vor, den Flugbetrieb nach dem Corona-bedingten Stillstand möglichst bald wieder hochzufahren.“

Gebührenfreie Umbuchung
Aufgrund der Entwicklungen rund um die Ausbreitung des Coronavirus erweitert Austrian Airlines nochmals ihre Kulanzregelungen und verlängert die gebührenfreien Umbuchungsmöglichkeiten für Passagiere. Tickets, die bis 31. März 2020 gebucht wurden oder noch werden, können bis 31. August 2020 ruhend gestellt werden. Der Ticketwert bleibt dabei bestehen. Bis zu diesem Datum haben Kunden Zeit, ein neues Abflugdatum bekanntzugeben. Die neue Reise muss bis 31. Dezember 2020 gestartet werden, auch die Destination kann im Rahmen dieser Kulanzregelung gebührenfrei geändert werden. Bei Umbuchung erhöht sich der Ticketwert um € 50,-. Die Regelung gilt für bestehende und stornierte Flüge auf dem gesamten weltweiten Streckennetz von Austrian Airlines.

Bisher konnten Passagiere Tickets mit einem bestätigten Abflugdatum bis 30. April 2020, die bis 12. März gebucht wurden, ruhend stellen und hatten bis 1. Juni 2020 Zeit, ein neues Reisedatum festzulegen. Diese Frist wurde um 12 Wochen verlängert. Ebenso gilt die erweiterte Kulanzregelung nun für alle Tickets, die bis 31. März 2020 gebucht werden und ein bestätigtes Abflugdatum bis 31. Dezember 2020 haben. Es fallen keine Umbuchungsgebühren an, unabhängig vom jeweiligen Buchungstarif. Sollte der ursprünglich gebuchte Tarif aufgrund der Änderung, etwa bei der Destination (Umbuchung von Kurz- auf Langstrecke) oder Reiseklasse teurer sein, kann trotz der Ermäßigung eine Aufzahlung erforderlich sein. Die Kulanzregelung gilt auch für Lufthansa, SWISS, Brussels Airlines und Air Dolomiti.

Die derzeitigen Entwicklungen führen zu einem stark erhöhten Anfrageaufkommen in den Service Centern von Austrian Airlines. So kommt es aktuell zu längeren Wartezeiten bei der Bearbeitung. Daher gilt: Die Umbuchung muss nicht vor dem eigentlichen Flugdatum erfolgen, dies ist auch nach Verstreichen des geplanten Flugdatums möglich. Passagiere, die über Reisebüros gebucht haben, wenden sich zur Umbuchung bitte an diese. Kunden, die ihre Tickets direkt über Austrian Airlines erworben haben, können sich telefonisch oder über das Kontaktformular auf der Austrian Airlines Website an das Service Center der Fluggesellschaft wenden. Derzeit wird an einer Möglichkeit gearbeitet, mit der Passagiere ihre Tickets gemäß der neuen Regelung online selbst umbuchen können.

Um Passagieren in der aktuellen Lage noch mehr Flexibilität bei Reisebuchungen zu geben, wurden zudem die Ticketbestimmungen für Light Tarife gelockert. Flugtickets mit Light Tarif bleiben damit auch bei Buchungen nach dem 31. März umbuchbar. Die Änderung der Destination ist hier jedoch nicht möglich.

Grundsätzlich bittet Austrian Airlines Passagiere, deren geplante Flüge nicht in den nächsten sieben Tagen stattfinden, davon abzusehen, sich in den kommenden Tagen an die Service Hotline zu wenden. Damit geben sie den Servicemitarbeitern die Möglichkeit, sich zunächst um jene Kunden zu kümmern, die zeitnah abfliegen sollten.

 

Quelle: PM Austrian Airlines