Austrian Airlines darf Sommerflugplan ausbauen

Werbung

Am Mittwochabend hat die österreichische Bundesregierung angekündigt, dass die Landeverbote für Flüge aus Ägypten, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien, Rumänien, Serbien sowie Großbritannien, Schweden und der Ukraine zum 31. Juli auslaufen werden. Das macht die Wiederaufnahme der Destinationen in das Flugprogramm von Austrian Airlines möglich. Die am Montag erlassene neue Einreiseverordnung gilt weiterhin. Aufgrund lokaler Einreisebestimmungen hat Austrian Airlines für den Monat August Flüge nach Shanghai und Tel Aviv zuletzt aus dem Programm genommen.

Bereits ab Freitag, 31. Juli, sind Flüge nach Bukarest, Chicago, Pristina und Sarajevo angeboten worden. Ab 1. August fliegt Austrian Airlines wieder nach Belgrad, Kairo, Kiew, London, Podgorica, Sibiu, Skopje, Sofia, Stockholm, Tirana und Varna. Für den Monat August sind bereits die folgenden Frequenzen geplant: Stockholm, Belgrad, Kairo, Kiew, London, Chicago, Bukarest, Pristina, Sibiu, Sarajevo, Skopje, Sofia, Podgorica, Tirana, Varna.

„Wir begrüßen die Lösung der österreichischen Bundesregierung, welche die höchsten Anforderungen an den Gesundheitsschutz sowie jene an die Reisefreiheit vereint. Nun wollen wir rasch unser Streckennetz ausbauen und unser Drehkreuz am Flughafen Wien wieder etablieren, um unseren Kunden zeitnah ein breites Angebot an Umsteigeverbindungen zu bieten“, erklärt Austrian Airlines CCO Andreas Otto.

Die neuen Einreise-Bestimmungen im Überblick:

  • Es sind keine COVID-19 Tests (PCR Test) oder Quarantänemaßnahmen bei der Einreise von Passagieren aus folgenden europäischen Ländern nötig: Andorra, Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Norwegen, Polen, San Marino, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vatikan und Zypern.
  • Transferpassagiere benötigen ebenfalls keinen COVID-Test.
  • Österreicher, EU- /EWR- und Schweizer Bürger sowie Personen mit Wohnsitz in Österreich, die aus einem Risikogebiet kommen, müssen ein Gesundheitszeugnis in Deutsch oder Englisch (mit negativem PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden bei der Einreise) mit sich führen oder wenn eine Testung nicht möglich war nach der Einreise einen PCR-Test innerhalb von 48 Stunden auf eigene Kosten machen. Bis zum Vorliegen des negativen Testergebnisses ist eine selbstüberwachte (Heim-)Quarantäne anzutreten.
    Als Staaten bzw. Gebiete mit einem erhöhten Covid-19-Risiko gelten: Ägypten, Albanien, Bangladesch, Weißrussland, Bosnien-Herzegowina, Brasilien, Bulgarien, Chile, Ecuador, Indien, Indonesien, Iran, Kosovo, Mexiko, Moldau, Montenegro, Nigeria, Nordmazedonien, Pakistan, Peru, Philippinen, Portugal, Rumänien, Russland, Schweden, Senegal, Serbien, Südafrika, Türkei, Ukraine, USA und die Provinz Hubei (China).
  • Für Drittstaatsangehörige gilt grundsätzlich ein Einreiseverbot, außer sie kommen aus dem Schengenraum und können einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden ist. Nach der Einreise haben diese Personen zusätzlich eine 10-tägige selbstüberwachte (Heim-)Quarantäne anzutreten. Dafür ist eine Unterkunftsbestätigung vorzulegen deren Kosten selbst zu tragen sind.
  • Für bestimmte Gruppen von Drittstaatsangehörigen gibt es Ausnahmen. Dazu zählen auch jene Personen, die in einer Partnerschaft einer in Österreich lebenden Person sind. Diese können mit dem entsprechenden Nachweis ohne Quarantäne und ohne COVID-Test einreisen.
Quelle: PM AUA