Angemerkt: Gegen Subventionen – Richtig geurteilt

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Peter Henrichmann. Foto: Archiv hen

Regeln überall: Vorschriften, Gesetzte, Anweisungen, Richtlinien – so was gibt es kilometerweise in Aktenordnern, Büchern, Sammlungen. Und es gibt die, die darauf achten, dass letztendlich alles richtig läuft: Die Gerichte. Das jüngst gefällte Urteil des Bundesgerichtshofes in Sachen Beihilfen für Fluggesellschaften lässt aufhorchen. Die Richter meinen, dass es ein Geschmäckle hat, wenn Flughäfen Fluggesellschaften subventionieren. Ich kann das gut verstehen. Das Urteil macht Sinn: In allen Flughäfen steckt Steuergeld. Viele Milliarden Euro, die die Bürger aufgebracht haben, sind auf dem einen oder anderen Weg in die Infrastruktur aller deutschen Flughäfen geflossen. Flughäfen sind daher, die Richter formulieren das mit umständlichen Worten, irgendwie immer auch „staatliche“ Einrichtungen. Und diese Flughäfen dürfen eben nicht einzelne Fluggesellschaften bevorzugen und ihnen auf meist verschachtelten Wegen irgendwie finanziell unter die Arme greifen. Lufthansa und airberlin wehren sich zu Recht und die Richter urteilen richtig. Kein Wunder auch, dass der irische Billigflieger Ryanair dabei wieder im Fokus steht. Aber die Maxime, vermeintlich billige Tickets zu verkaufen, irrsinnig teure Infrastruktur heute hier und morgen da kostenlos zu nutzen, ein gutes Geschäft fürs eigene Unternehmen zu machen und dafür auch noch Subventionen zu kassieren scheint nicht aufzugehen. Gut so! Irgendwann werden die Flughäfen – und ihre aktiven Macher – lernen müssen, dass man Verkehre nicht kaufen kann. Und nicht kaufen darf. So zumindest scheint der Stand der Dinge zu sein. Nochmal: Gut so! – Peter Henrichmann

Eine Antwort zu “Angemerkt: Gegen Subventionen – Richtig geurteilt”

  1. Mücke sagt:

    Ich würde Ihnen Recht geben, wenn Air Berlin und Lufthansa auf Marketing Support seitens der Flughäfen verzichten würden. Fordern Sie diese doch einmal auf, diese Beträge offen zu legen.