airberlin-Insolvenzverwalter will Geld von Etihad sehen – Ansprüche sollen verkauft werden

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Foto: Simon Pannock / airportzentrale.de

Der Insolvenzverwalter der Air Berlin PLC, Lucas F. Flöther, plant den Verkauf von Ansprüchen, die er im Namen der Gläubiger gegen Dritte erhebt. Dies sind zum einen die Ansprüche gegen Etihad Airways, die sich aus dem sog. „Comfort Letter“ ergeben. Zum anderen handelt es sich um Ansprüche gegen den ehemaligen Vorstand der Air Berlin PLC und dessen D&O-Versicherungen, sowie gegen KPMG als Bilanzprüfer. Hinzu kommen bestimmte Anfechtungsansprüche.

Mit dem Investorenprozess für diese Ansprüche hat Flöther in Abstimmung mit dem Gläubigerausschuss die KEOS GbR mandatiert, den gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger. KEOS ist ein Joint Venture der K&E Treuhand GmbH und der One Square Advisors. KEOS wird nun potenzielle Investoren für diese Ansprüche ansprechen.

Etihad Airways PJSC hatte im April 2017 einen sog. Comfort Letter ausgefertigt, der gewisse Zusagen über die finanzielle Ausstattung von Air Berlin PLC enthält. Etihad Airways PJSC kam diesen Zusagen nicht nach, was die Insolvenz der Air Berlin PLC zur Folge hatte. Der Insolvenzverwalter ist der Auffassung, dass die Zusagen in dem Comfort Letter rechtsverbindlich sind und Etihad Airways PJSC deshalb für die Schäden haftet, die aus der Insolvenz der Air Berlin PLC resultieren. Die Ansprüche aus dem Comfort Letter sind derzeit Gegenstand eines vom Insolvenzverwalter initiierten Rechtsstreits vor dem Landgericht Berlin (derzeit ausgesetzt) und eines weiteren, von Etihad Airways PJSC initiierten Rechtsstreits vor dem London High Court.

Sollten keine Ansprüche aus dem Comfort Letter bestehen, kommen Haftungsansprüche gegen den damaligen Vorstand und gegen KPMG LLP als damaliger Bilanzprüfer der Air Berlin PLC in Betracht, heißt es in einer Medienmitteilung. Dem Vorstand wäre vorzuwerfen, einen Insolvenzantrag unterlassen und weiter Zahlungen vorgenommen zu haben, obwohl keine rechtsverbindliche Ausstattungszusage und damit keine positive Fortführungsprognose vorlag. Der Bilanzprüfer der Air Berlin PLC könnte unzutreffend eine positive Fortführungsprognose bescheinigt haben.

Zum Verkauf stehen schließlich noch bestimmte Anfechtungsansprüche gegen Etihad Airways PJSC. Air Berlin PLC hatte in den Monaten vor dem Insolvenzantrag noch Zahlungen auf ein von Etihad Airways PJSC ausgereichtes Darlehen getätigt sowie auf zwei weitere Darlehen, für deren Erfüllung Etihad Airways PJSC eine Haftung übernommen hatte. Diese Anfechtungsansprüche sind derzeit Gegenstand einer Klage vor dem Landgericht Berlin.

Quelle: PM airberlin Insolvenzverwalter