airberlin-Insolvenzverwalter klagt gegen Clearstream Banking AG

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Foto: Simon Pannock / airportzentrale.de

Air Berlin-Insolvenzverwalter Lucas F. Flöther hat am Freitag (25.06.2021) in Abstimmung mit dem Gläubigerausschuss Klage gegen die Clearstream Banking AG beim Landgericht Frankfurt a.M. eingereicht.
Der Grund: Nach Auffassung des Insolvenzverwalters ist die nach englischem Recht gegründete Air Berlin PLC nach dem Brexit wie eine deutsche Gesellschaft bürgerlichen Rechts zu behandeln. Dies hat Folgen für die Haftung der Clearstream Banking AG als eingetragene Aktionärin der Air Berlin PLC.

„Nach unserer Rechtsauffassung haftet die Clearstream Banking AG infolge des Brexit als persönlich haftende Gesellschafterin für die Verbindlichkeiten der Air Berlin PLC“, so Flöther. „Vor dem Hintergrund dieser historisch neuen Konstellation und deren Bedeutung für die Gläubiger habe ich in Abstimmung mit dem Gläubigerausschuss entschieden, diese Frage gerichtlich klären zu lassen.“ Flöther wird daher heute Klage gegen die Clearstream Banking AG auf Zahlung von rund 497,8 Mio. Euro erheben. Dies entspricht der Höhe der bislang zur Insolvenztabelle festgestellten Forderungen der Gläubiger der Air Berlin PLC. Außerdem richtet sich die Klage auf Feststellung, dass die Clearstream Banking AG für weitere Verbindlichkeiten der Air Berlin PLC haftet.

Hintergrund der Klage ist die geänderte rechtliche Situation nach dem Brexit: So gilt seit dem 1. Januar 2021 für nach englischem Recht gegründete Gesellschaften mit Satzungssitz in England nicht mehr der EU-rechtliche Grundsatz der Niederlassungsfreiheit. Die nach englischem Recht gegründete Air Berlin PLC, die ihren Verwaltungssitz in Berlin hat, wird damit nach Auffassung des Insolvenzverwalters nach deutschem Gesellschaftsrecht nicht mehr als englische Public Limited Company anerkannt. Stattdessen ist sie in eine deutsche Gesellschaft bürgerlichen Rechts umzuqualifizieren und gesellschaftsrechtlich entsprechend zu behandeln.

Daraus ergibt sich ein geändertes Haftungsregime. Die Clearstream Banking AG ist als Inhaberin der auf ihren Namen lautenden Stammaktien („ordinary shares“) der Air Berlin PLC im Aktionärsregister der Air Berlin PLC im Vereinigten Königreich (Register of Members) eingetragen. Sie hält die Stammaktien für die Anleger, die Berechtigungen an den Aktien der Air Berlin PLC erworben haben und diese in Wertpapierdepots halten. Nach Auffassung des Insolvenzverwalters ist die Clearstream Banking AG nun nach deutschem Gesellschaftsrecht als persönlich (und damit unbeschränkt) haftende Gesellschafterin der Air Berlin zu betrachten.

Der Insolvenzverwalter und das Board of Directors der Air Berlin PLC haben überdies die Frankfurter Wertpapierbörse aufgefordert, Maßnahmen im Hinblick auf eine Beendigung des Handels der Air Berlin-Aktie im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse zu prüfen.

Quelle: PM airberlin/Flöther & Wissing

Eine Antwort zu “airberlin-Insolvenzverwalter klagt gegen Clearstream Banking AG”

  1. hatoto sagt:

    Selbst, wenn die Clearstream PLC einer GbR gleichgestellt wird und so die Haftungshöhe unbegrenzt ist, erkenne ich nicht, aus welchem Grund sie haften sollte. Aktionäre haften grundsätzlich nur mit dem Wert der von ihnen gehaltenen Aktien. Und eine Ausnahme dieses Grundsatzes ist hier nicht ersichtlich. Auf welcher Grundlage, soll die PLC also haften?