Achtung! Wenn Weihnachten Drohnen verschenkt werden

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Symbolbild – Foto: Simon Pannock

Die Pilotengewerkschaft VC appelliert an Drohnen-Geschenke:

Zum kommenden Weihnachtsfest werden aller Voraussicht nach wie in den vergangenen Jahren wieder zahlreiche Drohnen unter dem Baum liegen. Als Berufsverband begrüßt die Vereinigung Cockpit die Begeisterung für die Fliegerei. Als Flugsicherheitsexperten weisen wir dennoch in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Drohnen über 250g kein Spielzeug sind.

Für alle Drohnenflüge gelten bestimmte gesetzliche Regeln. Diese einzuhalten liegt in der Verantwortung des jeweiligen Drohnenbetreiber. Insbesondere beim Betrieb größerer und leistungsfähiger Drohnen bestehen nicht unerhebliche Risiken und ihr Betrieb ist erst für Nutzer ab 16 Jahren zulässig.

Für bemannte Luftfahrzeuge ist das steigende Kollisionsrisiko mit der rasant wachsenden Zahl an von Laien gesteuerten, privat genutzten Drohnen die größte Problematik.

„Die Drohnenbetreiber tragen die Verantwortung für die Sicherheit während des Fluges Ihrer Geräte,“ sagt VC-Drohnenexperte Daniel Niesler. „Für Piloten in Verkehrsflugzeugen und anderen bemannten Luftfahrzeugen ist es so gut wie unmöglich, Drohnen ohne entsprechende Hilfsmittel rechtzeitig im Luftraum zu erkennen. Selbst kleine, privat genutzte Drohnen stellen mitunter eine Gefahr, beispielsweise für niedrig fliegende Hubschrauber im Rettungseinsatz, dar.“

Der Appell der Vereinigung Cockpit richtet sich an alle Drohnenbesitzer:
• Machen Sie sich vor Inbetriebnahme Ihrer Drohne umfassend mit den gesetzlichen Vorschriften, den Risiken im Flugbetrieb und Ihrer eigenen Verantwortung vertraut.
• Informieren Sie sich tagesaktuell, wo Sie fliegen dürfen.
• Halten Sie sich an die Abstandsgebote von Flughäfen.
• Tun Sie nichts, was den bemannten Flugverkehr gefährden könnte.

Quelle: PM VC