Landesarbeitsgericht Köln urteilt: Mindestmaß für Piloten der Lufthansa benachteiligt Frauen

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Foto: Bildarchiv Dierk Wünsche

Wie heute mehrere Medien berichten, hat das Landesarbeitsgericht Köln die Klage einer Frau auf Schadensersatz abgewiesen, die wegen ihrer Körpergröße von der Lufthansa nicht zur Pilotenausbildung zugelassen worden war, obwohl sie alle Tests bestanden hatte. So  überzeugte die Richter das Argument, die Größe von 165 Zentimetern sei notwendig, um eine Maschine sicher steuern zu können, nicht. Denn andere Gesellschaften wie beispielsweise Swiss und KLM akzeptierten auch Pilotinnen mit geringerer Körpergröße. Die Richter sahen die Unternehmens-Praxis der Lufthansa daher als diskriminierend an. Weil der Bewerberin durch die Ablehnung der Ausbildung aber kein materieller Schaden entstanden ist, lehnte das Gericht den geforderten Schadensersatz ab.  -DW