Vorvertrag: Ryanair und Kabinenpersonal nähern sich an

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Foto: Simon Pannock

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat jetzt mit Ryanair eine Vorvereinbarung zu einem Tarifvertrag unter Anwendung von deutschem Arbeitsrecht abgeschlossen. Darüber hinaus beinhaltet
die Vereinbarung einen Rahmensozialplantarifvertrag, der auch die ehemaligen Beschäftigten in Bremen einbezieht. Die Vereinbarung betrifft sowohl die festangestellten Kabinenbeschäftigten bei Ryanair in Deutschland als auch die Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer.

Die Vereinbarung und der Sozialplan werden gegenwärtig mit den ver.di-Mitgliedern bei Ryanair diskutiert. Daher wird eine Entscheidung erst nach Befragung der Mitglieder am 13. November 2018
erfolgen.

Nach fast einjährigen Verhandlungen sieht ver.di in der Vorvereinbarung einen Schritt für die Verbesserungen der Arbeitsbedingungen der Beschäftigten und ihrer Gehälter. Mit der Vereinbarung könnten erstmals Absicherungen bei Versetzungen, Abfindungen und Wiedereinstellungen sozialplanmäßig geregelt werden.

Problematisch sieht ver.di nach wie vor, dass Ryanair keine Betriebsräte zulässt. Hier ist jetzt die Politik in der Verantwortung, neue Regelungen für die gesamte Branche zu treffen.

Zu den Inhalten der Vereinbarungen wird sich ver.di nach Abschluss der Diskussion mit den Mitgliedern nach dem 13. November äußern.

Quelle: PM ver.di