TUI: Berufung zum Gerichtsverfahren zu Flugzeiten angekündigt

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Boeing 737-800 Take off Foto: TUIfly

Das Oberlandesgericht Celle hat mit seinem Urteil zum Thema „Bekanntgabe von Flugzeiten“ den Anträgen des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) stattgegeben, die Revision gegen dieses Urteil allerdings zugelassen. In dem Verfahren ging es konkret um die Klausel 3.3 aus den Reisebedingungen der TUI Deutschland GmbH zur Flugbeförderung. Der strittige Absatz besagt, dass der Reiseveranstalter dem Kunden die endgültigen Flugzeiten mit Zusendung der Reiseunterlagen mitteilt. Der vzbv sah darin eine Möglichkeit zur nachträglichen Flugzeitenänderung zu Lasten der Kunden und klagte.

Das Verfahren wird in höherer Instanz fortgeführt. TUI sieht die auch von anderen Reiseveranstaltern geteilte Praxis im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen. Daher hat TUI wegen der Flugzeiten bereits Revision beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe angekündigt, um eine verbindliche, höchstrichterliche Entscheidung herbeizuführen. Solange der Rechtsstreit nicht endgültig entschieden ist, bleibt es bei der bisherigen Regelung.

TUI argumentiert hinsichtlich der Flugzeiten, dass diese bei Buchung häufig noch gar nicht endgültig feststünden. Insbesondere bei sehr frühen Buchungen habe die Vergabe der Start- und Landezeiten an den Flughäfen – die so genannten „Slot-Konferenzen“ – noch gar nicht stattgefunden. Zudem sei gesetzlich festgelegt, dass Veranstalter dem Kunden zum Zeitpunkt der Buchung lediglich eine „voraussichtliche Flugzeit“ bestätigen müssten. Die endgültige Flugzeit werde in den Reiseunterlagen mitgeteilt, die üblicherweise einige Wochen vor Abflug verschickt werden. Dies sei bei allen Veranstaltern in der Branche gängige Praxis.

Die TUI Deutschland GmbH ist mit rund 20 Prozent Marktanteil der führende Reiseveranstalter in Deutschland. Neben der Kernmarke TUI gehören zahlreiche andere bekannte Marken wie 1-2-FLY, airtours und die Airlinemarke TUIfly sowie die Spezialisten Gebeco und L’tur zur TUI Unternehmensgruppe in Deutschland. Damit deckt TUI die gesamte Bandbreite an Reisen von Premium über individuell bis günstig ab. Die TUI Deutschland ist eine 100prozentige Tochtergesellschaft der TUI Travel PLC, des weltweit größten Tourismusunternehmens. Das an der Londoner Börse gelistete Unternehmen ist in 180 Ländern vertreten und betreut über 30 Millionen Kunden.

Quelle: PM TUI