Strengere Sicherheitsvorschriften: Lübeck Airport wird komplett „sensibel“

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Foto: Bildarchiv Lübeck Airport

Der Lübecker Flughafen wird ab 27. Dezember „sensibel“. Das bedeutet, dass nach der Zutrittskontrolle innerhalb des Flughafenzaunes jeweils eine Personenkontrolle, bzw. Fahrzeugkontrolle erfolgen muss. Bisher gab es einen sogenannten „abgegrenzten Bereich“ und damit den unkontrollierten Zugang auf die Luftseite, der z.B. für die Mitglieder und begleitete Gäste des Aero Clubs (ACvL) möglich war. Auf Grund strengerer Sicherheitsvorschriften und einer kurzfristigen Anordnung der Luftsicherheitsbehörde wird die gesamte eingezäunte Luftseite ab dem 27. Dezember zum „sensiblen Sicherheitsbereich“ erklärt. Damit sich z.B. für den ACvL keine Einschränkungen ergeben und die Mitglieder weiterhin unkontrollierten Zugang zu den Hallen erhalten, wurden von der Luftsicherheitsbehörde angeordnet, einen (Bau-) Zaun um das Vorfeld aufzustellen. Damit erhält der „sensible Teil des Sicherheitsbereiches“ eine Abgrenzung zum “einfachen Sicherheitsbereich“. Somit sind die Beweglichkeit und der problemlose Zugang dort weiterhin gewährleistet. Um die Maßnahme fristgemäß abzuschließen, wird mit dem Aufbau ab 22. Dezember begonnen. Die Flughafenleitung begrüßt diese Maßnahme, da einerseits die Sicherheit erhöht und andererseits das Betreten durch langjährige Nutzer weiterhin mit wenig Aufwand stattfinden kann.

Quelle: PM Lübeck Airport