Stellungnahme des Vorstandsvorsitzende der Fraport AG, Dr. Stefan Schulte: Zukunftsfähigkeit des Flughafens darf nicht gefährdet werden

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Dr. Stefan Schulte. Foto: Fraport AG

Zum gestern vorgestellten Koalitionsvertrag einer künftigen Schwarz-Grünen Hessischen Landesregierung nimmt der Vorstandsvorsitzende der Fraport AG, Dr. Stefan Schulte, zu den Flughafen-Themen wie folgt Stellung: „Wir setzen selbstverständlich darauf, wie bisher auch mit der neuen Landesregierung gut, konstruktiv und professionell zusammenzuarbeiten. Wir haben in der Vergangenheit stets deutlich gemacht, dass weitere Betriebseinschränkungen für diesen Flughafen hochproblematisch sind, da wir heute schon die härteste Nachtflugregelung und die härtesten Betriebsbeschränkungen aller internationalen Hubs weltweit haben.

Die Wettbewerbssituation mit den aufstrebenden Hubs im Nahen und Mittleren Osten ist hinlänglich bekannt und stellt uns und die gesamte Luftverkehrsbranche in Deutschland und Europa zunehmend vor größer werdende Herausforderungen. Und damit letztlich auch den Wirtschaftsstandort Deutschland.

Wir befinden uns in einem Wettbewerbsumfeld, in dem zunehmend ungleiche Bedingungen herrschen, nehmen Sie nur als Beispiel das Stichwort der nationalen Luftverkehrsabgabe. Darüber hinaus werden bis 2020 die prognostizierten Passagierzahlen alleine in Dubai auf annähernd 100 Millionen ansteigen und das Frachtvolumen soll über 4,1 Millionen Tonnen betragen. Der Home-Carrier Emirates wird künftig über 140 modernste Großraumflugzeuge vom Typ A380 verfügen. Dies wird die europäische Luftverkehrsindustrie vor enorme Herausforderungen stellen.

Weitere Einschränkungen zu den im internationalen Vergleich bereits heute hohen Auflagen des Flugbetriebs vergrößern deutlich das Risiko, dass wir im internationalen Wettbewerb abgehängt werden. Mit allen Gefahren, die dies für den Wirtschaftsmotor und die Arbeitsplätze in der Rhein-Main-Region mit sich bringt. Eines muss daher klar sein: Gemeinsame Lösungen zum Beispiel für mehr Lärmschutz kann es nur auf Basis des bereits höchstrichterlich bestätigten Planfeststellungsbeschlusses geben, denn hinter diese schon sehr restriktiven betrieblichen Regelungen können und dürfen wir nicht noch weiter zurückfallen.

Dies ist im vorliegenden Koalitionsvertrag insoweit berücksichtigt, als sich beide Parteien zu der notwendigen Wettbewerbsfähigkeit des Flughafens auch in der Zukunft bekennen, genauso wie zu den durch den Planfeststellungsbeschluss gelegten Grundlagen. Im vorliegenden Koalitionsvertrag sehen wir damit sicherlich Punkte, bei denen wir gemeinsam mit dem Land und den anderen Partnern wie Flugsicherung und Airlines weitere Verbesserungen beim Lärmschutz erreichen können.

Der Koalitionsvertrag vermittelt in verschiedenen Passagen aber auch einen Tenor der weiteren Regulierung und Begrenzung. Dies bereitet uns mit Blick auf die Zukunftsfähigkeit des Flughafens mit seinen gut 80.000 Arbeitsplätzen große Sorgen. Dazu werden wir wie bisher den Dialog mit der Landesregierung sehr intensiv suchen und dabei unsere Positionen konstruktiv aber auch entsprechend deutlich vertreten.

Insgesamt ist der nun vorliegende Koalitionsvertrag geprägt von der Forderung nach Lärmminderung. In diesem Punkt sind wir nicht erst seit heute sehr engagiert unterwegs, das maximal mögliche im aktiven Schallschutz so zügig wie möglich umzusetzen. Die Resonanz auf die internationale Schallschutzkonferenz ICANA, die hier am Frankfurter Flughafen vor wenigen Wochen stattfand, hat gezeigt, dass Frankfurt Modellcharakter und international beachtetes Vorbild in Sachen Schallschutz ist.

Wir werden an diesem Punkt auch in Zukunft weiter so engagiert sein – Forschung und technologische Weiterentwicklung, fortschrittliche Anflugverfahren und Prozesse, vor allem aber Anreize zu schaffen, modernere und damit leisere Flieger einzusetzen.

Insofern werden wir den Ansatz, weitere Lärmpausen zu erreichen, im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten auf dem Boden des Planfeststellungsbeschlusses prüfen. Wir machen etwas ähnliches ja bereits heute bei den Starts. So trivial wie das vielleicht auf den ersten Blick erscheint, ist es allerdings nicht – sonst hätten wir es ja auch längst gemacht. Durch das Nachtflugverbot gibt es eine hohe Nachfrage nach Landungen insbesondere in der Zeit von 5 bis ca. 5.20 Uhr, die Flieger müssen wir dort herunterbringen. Genauso müssen alle Starts bis 23 Uhr erfolgt sein. Dies ist zu beachten bei der Frage, wo die Landungen in der letzten Stunde erfolgen.

Dennoch: Wir werden das Ziel weiterer Lärmpausen insbesondere in den Nachtrandstunden engagiert und konstruktiv angehen, wissend, dass dies im Rahmen des aktuellen Betriebs und der geltenden Betriebsgenehmigungen nur gemeinsam mit allen beteiligten Partnern umgesetzt werden kann.

Beim Terminal 3 haben wir selbst ein sehr natürliches Interesse daran, dieses in Kapazitätsabschnitten ‚so klein und günstig‘ wie möglich zu bauen und die Kapazität erst dann zur Verfügung zu stellen, wenn diese tatsächlich gebraucht wird. Deswegen haben wir den Startpunkt nach intensiver Prüfung aller Alternativen und Verkehrsprognosen auch selbst geschoben.

Wir wissen aber auch, dass wir das Terminal 3 spätestens benötigen, wenn wir bei ca. 68 Millionen Passagieren liegen, da wir dann im Bestand definitiv die äußerste Kapazitätsgrenze erreicht haben und bereits alle Reserven ausgereizt sind. Wir erwarten dann bereits massive Qualitätseinbußen für den Passagierkomfort. Bei all diesen Diskussionen ist zu berücksichtigen, dass wir nicht bauen um des Bauens willen, sondern dass es um konkrete Luftverkehrs-Bedarfe der Wirtschaft und damit um Jobs in dieser Region und darüber hinaus geht.

Die Bedarfsprüfung und Prüfung möglicher Alternativen haben Vorstand und Aufsichtsrat der Fraport AG also bereits gemacht und beraten. Es ist bei so einem wichtigen Projekt aber auch unsere eigene Verantwortung, dass dies bis zum Startschuss des Baus auf der Vorstandsagenda bleibt.

Dem Ansatz einer Lärmobergrenze stehen wir kritisch gegenüber. Wir werden uns der Diskussion nicht grundsätzlich verschließen. Allerdings sind wir als börsennotiertes Unternehmen rechtlich in unserem Handlungsrahmen nicht frei und müssen die Interessen aller Aktionäre, auch der Minderheitsaktionäre, wahren. Unabhängig davon wäre zunächst einmal Voraussetzung, dass diverse offene Punkte konzeptionell zufriedenstellend und planfeststellungskonform geklärt werden.

Ich möchte es nochmal betonen, dass letztlich entscheidend ist, dass wir Fortschritte im aktiven Schallschutz machen. Hier sind wir gut unterwegs und dies priorisiert der Koalitionsvertrag zu Recht.

Der Frankfurter Flughafen ist das Tor zur Welt für Hessen und für Deutschland, das wir in einer globalisierten Welt dringend brauchen – und zwar wettbewerbsfähig und das trotz der bereits jetzt schon eingeschränkten Betriebszeiten. Der Flughafen Frankfurt muss auch, wie im Planfeststellungsbeschluss definiert, weiter wachsen können, um im internationalen Wettbewerb bestehen zu können und somit die wichtigen Verbindungen für unsere exportorientierte hessische und deutsche Wirtschaft sicherstellen zu können. Denn nur so kann er weiterhin eine wichtige Quelle für Arbeitsplätze und den Wohlstand der Menschen in der Region sein.“

Quelle: PM Fraport AG