Spielregeln für Drohnen werden verschärft

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Foto: Simon Pannock

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt will den Drohnen-Markt stärker regulieren. Das Bundeskabinett hat einen Verordnungsentwurf des Ministers heute beschlossen. Er sieht einen Drohnenführerschein, Kennzeichnungspflicht (Adressaufkleber) und einige Flugverbote vor.

Sollte der Bundesrat auch zustimmen, so gilt zukünftig ein Flugverbot ab einer Höhe von 100 Metern. Drohnen dürfen nur auf Sicht geflogen werden. Flugdrohnen ab 250 Gramm benötigen einen Adressaufkleber, ab 2 Kilogramm wird ein Führerschein notwendig und ab fünf Kilogramm wird gar die Freigabe von der Landesluftfahrtbehörde benötigt. Zudem wird ein Aufstieg in sensiblen Gebieten, wie etwa Regierungsgebäuden, nur mit oberste Freigabe stattgegeben.

Zum heutigen Kabinettsbeschluss der „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten“ erklärt Matthias von Randow, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL): „Wir begrüßen den Beschluss der Verordnung zum Drohnen-Betrieb. Dass die rechtlichen Anforderungen zum Umgang mit Drohnen verschärft werden, ist ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der Sicherheit.“ Neben Regelungen zu Flugverbotszonen und zur Qualifikation von Drohnenpiloten sieht der Entwurf unter anderem eine Kennzeichnungspflicht für Drohnen vor.

Die deutsche Luftverkehrswirtschaft sieht zahlreiche Anwendungsmöglichkeiten für Drohnen in den vielfältigsten Bereichen, so etwa in der Katastrophenhilfe, für die Wartung von technischen Anlagen und für die Überwachung der Sicherheit bei wichtigen Industrie- und Infrastrukturanlage. Aber die Zahl von kommerziell und privat betriebenen Drohnen im deutschen Luftraum steigt rasant. Einer Hochrechnung der Deutschen Flugsicherung (DFS) zufolge werden derzeit in Deutschland mehr als 400.000 unbemannte Flugsysteme genutzt. Hauptgeschäftsführer von Randow: „Es ist richtig, dass die Gefahr, die durch die stetig wachsende Zahl gefährlicher Vorfälle mit Drohnen im Luftverkehr besteht, durch zusätzliche Sicherheitsauflagen gebannt wird. Die nun beschlossene Verordnung zum Drohnenbetrieb ist eine wichtige Voraussetzung, damit sich das Potenzial der zivilen Nutzung von Drohnen ausschöpfen lässt.“

Ein nächster wichtiger Schritt ist die Einführung einer Registrierungspflicht – ähnlich der bundesweiten Kfz-Erfassung. Dabei ist es sinnvoll, auf europäischer Ebene eine gemeinsame Lösung zu erarbeiten.

Auch die Flugsicherung ist über den Beschluss erfreut:
Die Deutsche Flugsicherung (DFS) begrüßt den Beschluss der neuen Verordnung der Bunderegierung zum Betrieb von Drohnen. Sie bietet mehr Rechtssicherheit für die Nutzung unbemannter Fluggeräte und gewährleistet auch mehr Sicherheit im deutschen Luftraum. Die DFS geht davon aus, dass die Anzahl der Drohnen in Deutschland weiter anwachsen wird und bis zum Jahr 2020 mehr als eine Million Drohnen im deutschen Luftraum unterwegs sein werden.

„Deshalb müssen wir rasch in einem zweiten Schritt in Deutschland und Europa zu Regelungen kommen, die die Ortung von Drohnen ermöglichen und eine Registrierungspflicht ab einem noch zu definierenden Gewicht bestimmen. Eine sichere und faire Integration der neuen Luftverkehrsteilnehmer in den deutschen Luftraum ist nur dann möglich, wenn alle beteiligten Institutionen mit der Dynamik dieses schnell wachsenden Wirtschaftsbereichs mithalten. Nur dann lässt sich das große Potenzial der zivilen Nutzung von Drohnen ausschöpfen“, sagt Prof. Klaus-Dieter Scheurle, Vorsitzender der Geschäftsführung der DFS.

Pilotenverband begrüßt neue Regeln:
„Wir begrüßen die neuen Regeln ausdrücklich“, so Markus Wahl, Pressesprecher und Vorstandsmitglied der Vereinigung Cockpit. „Unsere Experten fordern schon lange, dass der Betrieb von Drohnen strenger kontrolliert werden muss und viele unserer Forderungen sind in der Neuregelung berücksichtigt. Wir hätten eine Registrierungspflicht statt einer reinen Kennzeichnung der Drohnen vorgezogen – denn über die Kennzeichnung allein wird sich nicht in jedem Schadensfall der tatsächliche Betreiber ermitteln lassen.“

Die Gefahr für Rettungshubschrauber sowie für Flugzeuge bei Start oder Landung mit einer Drohne zu kollidieren, ist in den letzten Jahren erheblich gestiegen, da die Zahl privater Drohnen rasant zunimmt und vielen privaten Nutzern daraus resultierende Gefahren gar nicht bekannt sind.

„Aus Sicht der VC muss ein Drohnenführerschein schon ab einem Gewicht von 250 Gramm verpflichtend sein“, führt Wahl weiter aus. „Eine 250-Gramm-Drohne durchschlägt eine Helikopterscheibe bei einer Kollision problemlos. Das kann fatale Folgen haben.“

Quelle: PM BDL, DFS, VC und airportzentrale.de