Neue Regelung zum Transport von Musikinstrumenten bei easyJet

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EasyJet startet bald ab Dortmund nach Kroatien. Foto: easyJet

Der Billigflieger easyJet hat die Regelung zum Transport von Musikinstrumenten verbessert und ist damit führend in der Luftfahrtbranche.
Die Optimierung erfolgt nach intensivem Austausch mit der britischen “Incorporated Society of Musicians” (ISM), einer Interessenvertretung für professionelle Musiker. Fortan können Instrumente mit den Höchstmaßen von 30 x 117 x 38 cm in den Gepäckfächern über den Sitzen verstaut werden. Unter diese Regelung fallen beispielsweise Instrumente wie: Gitarre, Violine, Bratsche, Piccolo, Flöte, Klarinette, Horn und Trompete. Größere Instrumente wie Cellos werden nach individueller Absprache ebenfalls akzeptiert.

Dana Dunne, Chief Commercial Officer bei easyJet, sagt:
„Wir sind uns bewusst, dass zahlreiche professionelle Musiker zu Festivals und Konzerten in ganz Europa fliegen. Deshalb sind wir sehr stolz darauf, Europas umfangreiches musikalische Erbe zu fördern. Wir schätzen die Arbeit der Musiker sehr und glauben, dass die Regelung Musik in ihren Ohren sein wird.“

Deborah Annetts, Vorsitzende der Incorporated Society of Musicians (ISM), fügt hinzu:
„Wir freuen uns sehr, dass easyJet diese Maßnahme ergreift, um professionellen Musikern zu helfen. Zahlreiche unserer Mitglieder haben ihre Freude über die geänderte Regelung bereits zum Ausdruck gebracht.“

Handgepäckregelung: Jeder Passagier darf ein Handgepäckstück mit den Höchstmaßen 56 x 45 x 25 cm mitführen.
Regelung für Musikinstrumente: Jeder Passagier darf ein Musikinstrument mit den Höchstmaßen 30 x 117 x 38 cm mitführen.

Pressemitteilung: easyJet

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