Mehr Lärmschutz am EuroAirport ab Herbst

Werbung
Foto: EuroAirport

Anfang März 2013 hatte der Verwaltungsrat des EuroAirport seinen Entscheid zu verschärften Lärmschutzmassnahmen in den Nachtstunden bestätigt. Dabei sollten laute Flugzeuge zusätzlich zu den bestehenden Einschränkungen auch in den sensiblen Nachtstunden, an Sonntagen und an gemeinsamen Feiertagen in Frankreich und der Schweiz verboten werden.

Um diese erweiterten Massnahmen umzusetzen, war eine formale Änderung der Betriebsbedingungen des EuroAirport in Form eines Erlasses des französischen Verkehrsministers notwendig. Der entsprechende Ministerialerlass, der am 18. Juni 2015 unterzeichnet wurde, setzt nun die verschärften Lärmschutzmassnahmen in Kraft und bildet die Rechtsgrundlage, um die Nichteinhaltung der Massnahmen zu sanktionieren.

Neben den vom EuroAirport angekündigten Massnahmen hält der Ministerialerlass nun auch formal fest, dass Flugzeuge bei Südstarts (Starts auf Piste 15) zwischen 22.00 Uhr und 7.00 Uhr die gesamte verfügbare Pistenlänge nutzen müssen. Wird dies nicht eingehalten, wird eine Geldstrafe ausgesprochen.

Diese Massnahme entspricht einer Forderung der Anrainerinnen und Anrainer und wurde von der unabhängigen französischen Fluglärmüberwachungsinstanz ACNUSA („Autorité de Contrôle des Nuisances Aéroportuaires“) empfohlen.

Bei den verschärften Massnahmen handelt es sich konkret um:

1. das grundsätzliche Verbot zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr von allen Flugzeugen, die den Kapitel-3-Lärmgrenzwert nicht um mindestens 10 EPNdB* (derzeit 5 EPNdB) unterschreiten

Diese Massnahme tritt per 25. Oktober 2015 in Kraft, d.h. ab dem Winterflugplan 2015-2016.

2. das grundsätzliche Verbot an Sonntagen und gemeinsamen französisch-schweizerischen Feiertagen vor 9.00 Uhr und nach 22.00 Uhr von allen Flugzeugen, deren Lärmzertifikat einen Überflugwert von 97 EPNdB oder mehr aufweist

Diese Massnahme gilt per sofort aber sieht für Flugzeuge, die zwischen 2011 und 2013 zu den entsprechenden Zeiten regelmässig am Flughafen Basel-Mulhouse gelandet sind, eine Übergangsfrist bis 31. Dezember 2016 vor.

3. die Verpflichtung bei Starts auf Piste 15 zwischen 22.00 Uhr und 7.00 Uhr die gesamte Pistenlänge auszunutzen.

Die Umsetzung der drei verschärften Massnahmen stellt eine Weiterentwicklung der Lärmschutzpolitik des EuroAirport dar, die der Verwaltungsrat in den 90er Jahren begonnen hat und seither Schritt für Schritt konsequent fortführt.

Quelle: PM EuroAirport