Luftpost 82: Bye Bye

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Andreas Fecker – Foto: Bildarchiv Fecker

Wenn ein Fluggast beim Security Check flapsige Bemerkungen macht, wie „Meine Bombe finden Sie sowieso nicht“, oder „Der Sprengstoff ist bereits mit dem Koffer an Bord gegangen“, dann nehmen die Behörden das sehr ernst. Seinen Flug kann der Witzbold erst einmal vergessen. Eine zusätzliche Durchsuchung der Maschine wird ihm in Rechnung gestellt, die mögliche Verspätungszahlungen an ein paar hundert Passagiere auch. Da kann er noch so oft rufen, „Das war ein Witz!“

Kürzlich betrat ein Passagier als letzter beim Boarding ein Flugzeug. Als er auf seinem Platz ankam, rief er laut und vernehmbar, ‚er habe Ebola und alle Passagiere hätten jetzt ein Problem.‘ Auch keine gute Idee! Denn kurz darauf betraten vermummte Sanitäter in Virenschutzanzügen das Flugzeug und führten den Mann von Bord. Die Beteuerung, das sein ein Witz gewesen, spielte bei der späteren Festsetzung eines Strafgeldes keine Rolle.

Am 14. Juli 2014, vier Monate nach dem mysteriösen Verschwinden von Flug MH370, entdeckte der First Officer einer Boeing 747 von United beim Walkaround zwei aufgemalte Fratzen und die Worte „Bye Bye“ unter dem bordeigenen Notstromaggregat. Er gab dies an das Kabinenpersonal weiter. Die Flugbegleiter verlangten einen zusätzlichen Sicherheitscheck und eine Überprüfung des ganzen Flugzeugs. Die Technik beschränkte sich aber auf das Graffito und das Notstromaggregat und kam zum Urteil „Das war wahrscheinlich ein Witz“.

Die 13 Flugbegleiter bestanden trotzdem darauf, das Flugzeug zu entladen und nochmal zu überprüfen. Dabei beriefen sie sich auf die Arbeitsrichtlinien ihrer Airline, die die Rolle der Flugbegleiter als Bindeglied zwischen Firma, Passagier und Sicherheit herausstellt. „Nichts kann so dringend sein, dass die Sicherheit und die Gesundheit jemals kompromittiert würden.“ Flugbegleiter werden darin angewiesen, bei der Ausübung ihrer Pflichten maximale Sorgfalt und bestes Urteilsvermögen walten zu lassen. Mehrere Vorgesetzte versuchten jedoch, die Crew per Befehl zu zwingen, diesen Flug durchzuführen. Doch die Flugbegleiter blieben standhaft. Eine Ersatzcrew war auf die Schnelle nicht aufzutreiben, also wurde Flug UA869 von San Francisco nach Hongkong storniert, die gesamte Crew kurz darauf wegen Ungehorsams entlassen.

Hier ist meines Erachtens zu berücksichtigen, dass der Personalchef bei seiner Arbeit festen Boden unter seinem Hintern hat, die Crew hingegen mit zusammen 299 Jahren Berufserfahrung nicht. Wenn man schon an der Security Schleuse einen lockeren Spruch derart ernst nimmt, um wieviel mehr sollte man die Bedenken einer flugerfahrenen Crew ernst nehmen? Einschlägige amerikanische Rechtsprechung lautet: Der Arbeitgeber vertritt das Risiko, der Angestellte hat den Job zu machen oder er kündigt. Gewerkschaften sind da anderer Ansicht. Das Verfahren vor dem Arbeitsgericht läuft.

von Andreas Fecker