Luftpost 21: Laser Attacken

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Andreas Fecker Foto: Bildarchiv Fecker

War es der Spieltrieb? War es gedankenlos? War es der Reiz des Verbotenen? Ein Jugendlicher aus Dettingen/Ems stand am Fenster seines Elternhauses und suchte mit seinem Laser-Pointer den Himmel nach fliegenden Objekten ab. Als er einen Hubschrauber entdeckte, zielte er auf ihn und blendete die Piloten. Alle Ausweichmanöver verfolgte der Junge hartnäckig, bis kurze Zeit darauf die Polizei an seiner Haustüre klingelte. Er hatte sich nämlich dummerweise einen Polizeihubschrauber ausgesucht. Und der stand mit den Kollegen am Boden im ständigen Funkkontakt.

Weltweit häufen sich Fälle, wo Piloten von Linienmaschinen im nächtlichen Landeanflug mit Laser-Pointern geblendet werden. Nachdem immer mehr darüber geschrieben wird, ist das mit Gedankenlosigkeit schon nicht mehr zu entschuldigen. Skrupellos trifft da schon eher zu. Wir leben offenbar in einer Welt, in der sich manche hirnlose Verbrecher einen Kick besorgen, anderen Menschen zu schaden oder gar Unfälle oder Katastrophen herbeizuführen unter Inkaufnahme von Tod, Leid und horrenden Schäden. Starke Geräte kann man für unter 100 Euro im Internet kaufen.

Beunruhigend ist, dass sogar Fluglärmgegner zumindest schon verbal aufrüsten und den Boden dafür bereiten. Sie meinen offenbar, damit dem betroffenen Piloten eine Lehre erteilen zu können, hier nicht mehr zu landen. Dass sich die Fluglärmgestörten damit einen Bärendienst erweisen, scheint sich noch nicht herumgesprochen zu haben. Eine Laserblendung resultiert oft in einem Fehlanflugverfahren, was von zusätzlichem Lärm begleitet ist. Setzen sich die Blendungen fort, könnte mit einem Betriebsrichtungswechsel reagiert werden. Oder es werden Warteschleifen geflogen, was natürlich auch nicht gerade das ist, was die Fluglärmgegner wollen. In jedem Fall gibt es ein eingespieltes Verfahren zwischen Pilot, Flugsicherung und Polizei. An manchen Flughäfen wird die Lichtquelle auch fotografiert, die Bilder gehen wireless sofort zur Polizei, die mit der Auswertung beginnt, noch während mehrere Streifen unterwegs in das fragliche Gebiet sind. Es gibt noch eine Reihe weiterer Maßnahmen, die hier nicht beschrieben werden sollen.

Was kann ein Laserstrahl im Auge anrichten? Während eines Landeanflugs bei Nacht, sind die Piloten hochkonzentriert, der Blick ist auf den Aufsetzpunkt der Schwelle gerichtet, die Pupillen sind weit geöffnet. Bei klarer Sicht bitten sie sogar den Tower Controller, die Helligkeit der Anflugbefeuerung auf das Minimum herunter zu regeln. Trifft nun plötzlich ein Laserstrahl auf die Netzhaut des Auges, kann dies nicht nur zu einer Momentanen Blindheit (Flash Blindness) führen, sondern auch zu bleibenden Schäden mit Berufsunfähigkeit als Folge. Wegen der unabsehbaren Konsequenzen stuft das StGB Laser-Angriffe auf Piloten als gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr ein, womöglich in Tateinheit mit versuchtem Totschlag. Geld- und Haftstrafen bis zu zehn Jahren drohen dem Verursacher. In Australien fallen Laser-Pointer über 1 mW unter das Waffengesetz.

Bildquelle Laser-Grafik:
IFALPA Training Material

Im bosnischen Tuzla wurden die amerikanischen SFOR-Hubschrauber ein paarmal mit Laser-Pointern geblendet. Das ging so lange, bis ein Armeesprecher auf einer Pressekonferenz betonte, „Wer immer das tut hat offenbar vergessen, dass unsere Hubschrauber stets mit zwei 7.62 mm Maschinengewehren und 70 mm Raketen bewaffnet sind. Außerdem führen wir lasergeführte Air to Ground  Hellfire Raketen mit. Wir betrachten die nächste Blendung eines Piloten als feindlichen Angriff und werden diese Waffen gegen die Quelle einsetzen, die ja sehr leicht auszumachen ist.“ An diesem Tag hörte der Spuk auf!

von Andreas Fecker

Eine Antwort zu “Luftpost 21: Laser Attacken”

  1. Frank Schüler sagt:

    Danke Andy! Ein wichtiges Thema! Wenn es nach mir ginge, würde ich diese Dinger generell verbieten!