Luftpost 153: Boom der Drohnen

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Foto: Bildarchiv Fecker

Drohnen erobern unseren Alltag. Waren sie bis vor zwei Jahren noch Randerscheinungen, nützliche Helfer von Elektrizitätswerken, Geologen, Archäologen, Kontrolleuren von Schienenwegen, Fernleitungen und Pipelines, Militär, Bergrettern, Forstverwaltungen, Film- und Fernsehteams, Nachrichtendiensten und Sicherheitstechnikern, so finden sie immer häufiger Einzug in den normalen Haushalt. 2015 wurden in Deutschland bereits 300.000 Multikopter verkauft, und das Drohnenfieber ist erst am Anfang. Frankreich hat aus Sorge vor Terrorangriffen ein Überflugverbot für alle Stadien verhängt, in denen die Fußball-Europameisterschaft ausgetragen wird. Für Atomkraftwerke gilt das ohnehin. Vorbeugende Abwehrmaßnahmen wurden bereits getroffen. Jetzt tritt die elektronische Kampfführung ELoKa in Aktion, über die ich bereits 2013 an dieser Stelle geschrieben habe.

Mittlerweile beginnen aber vor allem die Jedermann-Drohnen in unserem Alltag lästig zu werden. Abgesehen davon, dass Einbrecher nun Häuser umfliegen und nach offenen Fenstern und lohnender Beute suchen können, ist man auch in der Nachbarschaft nicht mehr sicher, ob nicht eine geräuschlose Kameradrohne vor dem Schlafzimmerfenster herumschwirrt.

Die Flugsicherung beklagt sich über Drohnen, die unerlaubt in Flughafennähe umherfliegen. Zwar entpuppte sich der vermeintliche Zusammenstoß einer A320 mit einer Drohne im vergangenen April in London Heathrow als harmloser Zwischenfall, denn es handelte sich offenbar nicht um ein ferngesteuertes Fluggerät, sondern um eine umherfliegende Plastiktüte. Aber es ist nur eine Frage der Zeit, bis so ein Ding einmal durch ein Triebwerk geht. Die europäische Flugsicherheitsbehörde EASA hat eine Task Force ins Leben gerufen, die alle bisher erfolgten Zusammenstöße und Beinahe-Zusammenstöße zwischen Flugzeugen und Drohnen untersucht. Es werden außerdem Beschuss-Versuche auf Windschutzscheiben vorgenommen, wie sie von Vogelschlagtests bekannt sind. Während auch Piloten der Vereinigung Cockpit strenge Auflagen und technische Vorkehrungen fordern und auf die Gefahr hinweisen, die von dem Boom ausgeht, verkauft Arbeitgeber Lufthansa in seinem World Shop hochwertige Kameradrohnen des Branchenführers DJI ‚mit stabilisiertem Video und 12-Megapixel-Kameras‘. Ja geht’s noch? Findet man demnächst auch noch Laserpointer im Lufthansa Sortiment?

Brisant dabei: DJI ist eine chinesische Firma, die weltweit schon Millionen Drohnen aller Preisklassen verkauft hat und kein Ende des Wachstums sieht. Sie behält sich das Recht und die technischen Möglichkeiten vor, die mit ihren Drohnen aufgenommenen Bilder und Videos zu speichern und zu verwerten. Und die chinesische Regierung hat Zugriff auf alle Daten von DJI. Doch bleiben wir in der westlichen Welt. Bestimmte Luftaufnahmen könnten ja auch zur Bereicherung von Google Earth beitragen! Deshalb kaufen Google und Amazon bereits reihenweise Drohnenhersteller auf. Kein Wunder also, dass sich Gegenwehr regt. Es entwickelt sich inzwischen ein Markt für Geräte zur Drohnenabwehr, auf dem sogar Boeing und Airbus tätig sind. Störsender, Funkfallen und Netzkanonen werden getestet oder sind bereits auf dem Markt. Doch wer vor Jahren noch gegen Mobilfunkmasten gekämpft hat, möchte jetzt nicht 24 Stunden unter dem Störsender einer nachbarschaftlichen Drohnenabwehr leben. In Kentucky wurde 2015 ein Mann festgenommen, der eine 1800-Dollar-Drohne mit seinem Schrotgewehr aus dem Himmel geschossen hatte. Zu seiner Verteidigung führte er an, er wollte seine 16-jährige Tochter schützen, die beim Sonnenbad im Garten lag. Das Gericht sprach ihn frei.

Wieder einmal ist die technologische Entwicklung schneller als der Gesetzgeber. Eigentum und Privatsphäre innerhalb der Grundstücksgrenzen sind durch das Recht sehr klar geregelt. Im Luftraum darüber gab es bisher noch keinen Handlungsbedarf. Bisher war es zumindest kein Thema, wenn ein Airliner in 10 km Höhe oder ein Segelflieger über den eigenen Grund und Boden flog. Aber wo beginnt und wo endet diese Freiheit? Werden diese an sich nützlichen Dinger langsam zur Pest?

Das Verkehrsministerium plant sowohl eine Kennzeichnungspflicht für alles Gerät über 500 Gramm, als auch eine Änderung der Luftraumordnung: Die Obergrenze soll auf 100 m abgesenkt werden. Der Betrieb über Industrieanlagen, Justizvollzugsanstalten, militärischen Anlagen, Kraftwerken und Anlagen der Energieerzeugung und –Verteilung, sowie Bundesfernstraßen und Eisenbahnlinien, über Menschenansammlungen, Unglücksorten oder Katastrophengebieten und Einsatzorten von Polizei oder anderen Sicherheitsbehörden oder –Organisationen wird verboten.

Darüber ist ein Höhenband für gewerbliche Drohnen vorgesehen, innerhalb dessen für den Betreiber eine Führerscheinpflicht gilt. Das bringt die 250.000 organisierten Modellflieger in Deutschland auf die Barrikaden, denn diese konnten sich bisher im unkontrollierten Luftraum bis 762 m austoben. Allerdings begrenzt sich die Höhe von selbst durch die geforderte „Sichtreichweite“, die für die kleinen Modelle schon bei 200 m Höhe meist nicht mehr gegeben ist. Dabei würde es keinem Mitglied einfallen, sein teures Schätzchen in der Nähe eines Flughafens aufsteigen zu lassen, konstatiert der Modellflieger-Dachverband. Dem Boom zum Trotz, Drohnen haben also nicht nur Freunde. Zumindest nicht unter den Modellfliegerclubs, nicht unter den Airline-Piloten, und schon gar nicht unter den Taliban…

Von Andreas Fecker

 

Eine Antwort zu “Luftpost 153: Boom der Drohnen”

  1. Andreas Fecker sagt:

    „Der Betrieb über … Unglücksorten oder Katastrophengebieten und Einsatzorten von Polizei oder anderen Sicherheitsbehörden oder –Organisationen wird verboten.“

    Endlich! Hatte ich nicht in Luftpost 37 (Herztöne) angeregt, rigoros gegen fliegende Kameras und Katastrophen-Voyeurismus mit Hilfe fliegender Plattformen vorzugehen?