Luftpost 145: Ausschaffung

Werbung
Foto: Bildarchiv Fecker

„Ausschaffung“ war in der Schweiz das Wort des Jahres 2010. Die Eidgenossen verstehen darunter die Ausweisung, Abschiebung und/oder Rückführung straffällig gewordener und rechtskräftig verurteilter Ausländer. Wohlgemerkt, es geht mir hier nicht um die kleinliche Ablehnung von Asylbewerbern, sondern um massive Straftaten, um Bandenbildung, um Angriffe auf die Polizei, um Landfriedensbruch, um Raubüberfälle, um Gewalt- und Gewohnheitstäter.

„Abschiebung“ ist im Gegensatz zu „Ausschaffung“ ein Reizwort, das wie „Deportation“ negativ belegt ist. Trotzdem reden alle davon, und unser Rechtsstaat tut sich offenbar reichlich schwer damit. Mal sind Minderjährige im Spiel, mal ist die Nationalität nicht zweifelsfrei feststellbar, weil keine Reisedokumente mehr vorhanden sind, mal wollen sie die mutmaßlichen Herkunftsländer nicht mehr aufnehmen, oder es droht ihnen dort tatsächlich die Todesstrafe. Sind die rechtlichen Voraussetzungen eines Tages nach zum Teil jahrelangen Verhandlungen und Einsprüchen gegeben, wird die Person in Begleitung eines Polizisten – je nach Kooperationsbereitschaft auch in Handschellen und an den Sitz fixiert – mit einer Linienmaschine abgeschoben. Das sind hässliche Bilder, und in der Vergangenheit kam es schon vor dem Abflug zu Protesten unter den Passagieren, denen der Einzelfall im Allgemeinen ja nicht bekannt ist. Das führte auch schon mal zur Meuterei. Airlines oder sogar einzelne Piloten verweigerten deshalb in manchen Fällen die Mitarbeit und bestanden unter Hinweis auf die Sicherheit des Fluges darauf, dass der „Passagier wider Willen“ das Flugzeug verlässt. Im Jahr 2015 scheiterten 211 Abschiebungen am erbitterten Widerstand der Migranten, während in 93 Fällen Fluggesellschaften die Rückführung verweigerten. Aus diesem Grund nimmt man bei uns gerne Chartermaschinen und nutzt Regionalflughäfen für Abschiebeflüge, falls nicht sogar die Bundeswehr mit ihren Transalls dafür herhalten muss.

Wie gehen andere Staaten damit um? In Europa ist die Agentur FRONTEX mit diesen Ausschaffungen oder Abschiebungen beauftragt. Denn auch die Schweiz hat sich mit dem Beitritt zum Schengen-Raum zur Mitarbeit bei FRONTEX verpflichtet. In den USA wird ein staatlicher Dienst damit betraut, der nichts anderes macht als Abschiebungen und Gefangenentransporte. Da ist zum einen das Büro für Immigration and Customs Enforcement (ICE) zuständig, zum anderen das Justice Prisoner & Alien Transportation System (JPATS). Beide helfen sich gegenseitig aus. Diese Dienste betreiben eine regelrechte Airline namens ICE Air mit einer Flotte von Flugzeugen unterschiedlicher Ausstattung für verschiedene Zwecke: Teils mit Sitzen, Teils mit vergitterten Zellen. Ihr Hauptsitz ist in Kansas City, Missouri. Weitere Flottenteile sind dezentral in Anchorage AK, Mesa AZ, Alexandria LA, und auf den Virgin Islands stationiert.

Nicht nur die USA machen die Verlängerung einer befristet erteilten Aufenthaltsgenehmigung vom gesetzestreuen Verhalten der Zuwanderer abhängig. Sicher wäre es hilfreich, wenn man auch in Europa die Zuwanderer bereits vor dem Grenzübertritt darauf hinweisen würde.

Von Andreas Fecker