Luftpost 104: Traut Euch!

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Andreas Fecker – Foto: Fecker

Das junge, gut gekleidete Paar in der Business Class auf dem Flug von Frankfurt nach New York drückt auf den Rufknopf an der Armlehne. Eine Flugbegleiterin kommt und fragt nach den Wünschen. „Wir möchten heiraten. Sagen Sie bitte dem Käpten, dass er uns trauen soll?“ Die Flugbegleiterin schaut ungläubig zwischen dem freundlichen Paar hin und her. „Ich enttäusche Sie nur ungern, aber das geht nicht. Unser Käpten ist Pilot und kein Standesbeamter.“ „Doch, das geht“, beharrte der junge Mann. „Ich habe das mal in einem Film gesehen. Und auf Schiffen geht das auch.“

Statt jetzt der Unterhaltung zu folgen, die so ähnlich immer wieder einmal an Bord von Flugzeugen und Schiffen stattfindet, lösen wir die Rechtslage auf. Es geht nicht. Weder auf Hoher See, noch in 40.000 Fuß Höhe über den Wolken und zwischen den Kontinenten. Und hier könnte die Geschichte zu Ende sein und diese Zeilen zur kürzesten Luftpost in diesem Portal machen. Aber man soll ja immer alle Gelegenheiten nutzen, etwas schlauer zu werden, deshalb geht es hier weiter. Was darf der Kapitän beziehungsweise die Kapitänin eines Schiffes oder eines Flugzeugs?

Der Kapitän ist Vorgesetzter aller Besatzungsmitglieder. Er hat für die Sicherheit der Besatzung, der Passagiere und des Flugzeugs und den sicheren und den Vorschriften entsprechenden Transport  zu sorgen. Seinen Anordnungen gegenüber allen Personen an Bord sind Folge zu leisten. Zur Gefahrenabwehr kann er Anordnungen auch mit Zwangsmitteln durchsetzen, das geht bis zur vorläufigen Festnahme. Solange er die Kommandogewalt im Flugzeug hat, entscheidet er in letzter Instanz über den Verlauf des Fluges. Das gilt auch gegenüber der Flugsicherung oder seinem Arbeitgeber. Er muss allerdings hinterher für seine Entscheidungen und Handlungen Verantwortung übernehmen. Geburten oder Todesfälle von Personen an Bord sind mit Koordinaten, Uhrzeit und Personalien festzuhalten und weiterzumelden, aber das ist schon alles. Trauungen dürfen nach deutschem Recht nur von Standesbeamten vollzogen werden. Das gleiche gilt für fast alle Länder der Welt mit ganz wenigen Ausnahmen: Japan, Malta und Bermuda.

Was allerdings immer wieder einmal geht, sind Heiratsanträge über Bordlautsprecher. Sagt die Braut dann mit hochrotem Kopf „Ja“, gibt es Applaus und womöglich noch einen Schampus obendrauf. Als die damalige Swissair 1974 erfahren hatte, dass meine Frau und ich auf Hochzeitsreise waren, servierte man uns an Bord eine Hochzeitstorte. Das sind Gelegenheiten, bei denen sich eine Airline die ewige Sympathie ihrer Kunden sichern kann. Unsere Ehe hielt bis auf den heutigen Tag, die Swissair leider nicht.

Und es gibt noch eine Ausnahme: „In articulo mortis“, also im Angesicht des Todes darf der Captain eines philippinischen Schiffes oder Flugzeugs ein Paar feierlich trauen. Ob dazu allerdings bei den letzten Schiffs- oder Flugzeugunfällen in dem Inselstaat noch Zeit war, würde ich stark bezweifeln.

Von Andreas Fecker

4 Antworten zu “Luftpost 104: Traut Euch!”

  1. Wolfgang Zimber sagt:

    Hallo, lieber Andreas,
    herzlichen Dank fuer die neue Ausgabe der Luftpost.
    Ein interessantes Thema, amüsant aufbereitet.
    Die Vielfalt Deiner Themen zur Luftfahrt ist unglaublich. Respekt.
    Herzliche Gruesse (immer noch aus Portugal)
    Wolfgang

  2. Monika Hafner sagt:

    Hola Andreas
    Danke für die Mail ,es ist immer wieder schön was dazu zu lernen.
    Liebe Grüße aus Es Domingos
    Monika Hafner

  3. Ralf Lange sagt:

    „Trauungen dürfen nach deutschem Recht nur von Standesbeamten vollzogen werden.“
    nicht ganz richtig – auch Priester dürfen trauen, auf der Erde und im Himmel. Man sollte sich allerdings in beiden Fällen vorher verabreden…. 😉

  4. Andreas Fecker sagt:

    In der Tat ist das seit 2009 erlaubt. Aber Neugierige seien gewarnt:
    „Ein Paar, das sich in Deutschland ohne standesamtliche Eheschließung nur kirchlich trauen lässt, befindet sich in einer Verbindung, die von staatlichem Recht als nichteheliche Gemeinschaft angesehen wird – mit allen Konsequenzen der Nichtanwendung des staatlichen Eherechts (Erbrecht, Steuerrecht, Unterhalt, usw.). Nach ersten Verlautbarungen der evangelischen Kirche bleibt es dort wie bisher: Keine kirchliche Trauung ohne vorherige Zivilehe. Dem wird sich nach ersten Meldungen voraussichtlich auch die katholische Kirche anschließen.“