Kurznachrichten: airberlin plant wieder Regelbetrieb, Chinese will airberlin kaufen, SWISS testet Abo-Karte und mehr

Werbung
Grafik: airportzentrale.de

Krank: airberlin will morgen wieder planmäßig fliegen. Am Mittag appellierte die Fluggesellschaft an ihre Piloten doch wieder zum Dienst zu erscheinen. Derzeit sieht es gut aus. Die Krankmeldungen für Donnerstag sind rückläufig. Am Dienstag und Mittwoch haben sich mehr als 150 Piloten kurzfristig krank gemeldet.

airberlin-Verkauf: Noch bis Freitag können Angebote für die insolvente airberlin abgegeben werden. Jetzt taucht überraschend ein neuer potenzieller Käufer auf. Der chinesische Investor Jonathan Pang will die Airline komplett übernehmen. Pang ist in der Luftfahrtbranche kein Unbekannter. Vor etwa zehn Jahren hat er den Flughafen Parchim gekauft und plant seitdem den Ausbau zu einem „International Airport“ mit Flughafencity für chinesische Shoppingtouristen. Mit dem Zukauf von airberlin könnten die Pläne Schwung und die Airline eine neue Heimat-Basis erhalten.

Flugtickets: SWISS testet Flugtickets als Abo-Karte. Mit dem sogenannten „Flightpass“ können 10 Flüge ab Genf zu beliebigen Destinationen Europas genutzt werden. Vorerst wird es nur eine Testverkaufsphase vom 20.09. bis zum 31.12.2017 geben, heißt es von der Airline. Danach soll entschieden werden, ob das Abo-Modell fortgeführt wird. Der „Flightpass“ kostet ab 799 CHF und ist 12 Monate gültig.

Bestellung: Cathay Pacific Airways bestellt bei Airbus 32 nagelneue A321neo. Die Maschinen wurden für die Tochtergesellschaft Cathay Dragon bestellt, heißt es von der Airline und Airbus. Die neuen A3210neo sollen die alte A320-Flotte ersetzen. Zeitgleich ändert Cathay Pacific Airways ihre A350-Bestellung. Statt sechs A350-1000 soll es jetzt die kleinere Version werden, sechs A350-900. Die Bestellung soll schnellstmöglich umgewandelt werden.

Urteil: Airlines müssen auch für Flugverspätungen aufkommen, wenn sie selbst gar nicht fliegen. Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass die Royal Air Maroc für eine siebenstündige Verspätung Entschädigung leisten muss, obwohl die Airline gar nicht selbst geflogen ist. Der Flug wurde zwar bei der Airline gebucht, aber in einem Wetlease-Vertrag von Swiftair durchgeführt. Nach Ansicht von Royal Air Maroc muss Swiftair für die Entschädigung aufkommen. Der Bundesgerichtshof sieht es jedoch anders und urteilte jetzt: Royal Air Maroc muss zahlen, da der Flug in ihrem Namen durchgeführt wurde.