Keine Nachtflüge am Frankfurter Flughafen – Flughafenverband ADV kritisiert den Entscheid des VGH Hessen

Frankfurt Airport Foto: Dierk Wünsche
Für den Frankfurter Flughafen soll es vorerst keine Nachtflüge geben. So entschied am gestriegen Dienstag der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel. Mit dem bevorstehenden Winterflugplan sollen demnach in Frankfurt zwischen 23:00 Uhr und 5:00 Uhr morgens keinerlei Starts und Landungen erlaubt sein. „Eine derartige Regelung ist ein herber Schlag für den Wirtschaftsstandort Deutschland“, sagt Ralph Beisel, Hauptgeschäftsführer des Flughafenverbandes ADV. Wenn Deutschland im Weltluftverkehr künftig seine Rolle behaupten will, müssen die Flughäfen nachfragegerecht – bei Bedarf auch nachts – genutzt werden können, so Beisel weiter.
Der Flughafenverband ADV betont, dass diese Entscheidung keine Signalwirkung für den Luftverkehrsstandort Deutschland haben kann. „Umso wichtiger ist es, dass nun eine schnelle Klärung vor dem Bundesverwaltungsgericht erfolgt. Gerade hat der Wirtschaftsstandort Deutschland mit seinem produzierenden Gewerbe die Krise überstanden, da unterbindet das Gericht den Warenstrom zu unseren Kunden. Insbesondere die hochwertigen deutschen Exportgüter sind zwingend auf ein funktionierendes Luftfrachtsystem angewiesen“, kritisiert Beisel. Nachtflugverbote, wie jetzt in Hessen ausgesprochen, seien für die Exportnation Deutschland so einschneidend, als ob nachts die Autobahnen geschlossen würden.
Mit dem Beschluss wurde der Planfeststellungsbeschluss des Landes Hessen ausgesetzt, der am Frankfurter Flughafen 17 Starts und Landungen zwischen 23:00 Uhr und 5.00 Uhr erlaubt. Die getroffene Regelung gilt bis zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig. Mit einer Entscheidung in diesem Verfahren rechnet der Flughafenverband nicht vor Mitte nächsten Jahres.
Quelle: PM ADV
Der airportzentrale.de NEWSLETTER - monatlich die wichtigsten News >> hier <<














